Schattenwurfrichtlinie: Difference between revisions
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* die Rezeptorgröße wird in den Hinweisen nicht explizit kommentiert, wird jedoch im Anhang in dem Sinne angewandt, dass einheitliche punktförmige Rezeptoren verwendet werden, um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen. Die Verwendung von einheitlichen punktförmigen Rezeptoren wurde auch in den Sitzungen des Arbeitskreises am StUA Schleswig thematisiert und als wünschenswert formuliert, hat aber keinen Eingang in die WEA-Schattenwurf-Hinweise gefunden. In der Praxis werden in der Regel einheitliche Rezeptoren (anstatt den konkreten Fenstern nachempfundene) verwendet, die häufig entweder punktförmig (in windPRO 0,1 x 0,1 m) oder 1 x 1 m groß sind. | |||
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In Schweden und Dänemark gibt es noch keine offiziellen Richtlinien, aber üblicherweise gelten 10 Stunden (Dänemark) und 8 Stunden (Schweden) des meteorologisch wahrscheinlichen Schattenwurfs als Grenzwert. Im Vereinigten Königreich gibt es keine offiziellen Grenzwerte, jedoch muss in allen Wohnungen innerhalb von zehn Rotordurchmessern der WEA eine Bewertung vorgenommen werden. Sowohl in der Republik Irland als auch in Nordirland wurde - wie in Deutschland - eine Worst-Case-Grenze von 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag festgelegt. | |||
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* | *Webseite des LAI: https://www.lai-immissionsschutz.de | ||
* | *WEA-Schattenwurf-Hinweise 2019 auf der Webseite des LAI: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/wka_schattenwurfhinweise_stand_23_1588595757.01 | ||
*Sachinformation Optische Immissionen von Windenergieanlagen des Landesumweltamts Nordrhein-Westfalen: http://www.lanuv.nrw.de/licht/weabeitrag.pdf | |||
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Deutschland
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat die federführend vom staatlichen Umweltamt Schleswig unter Mitarbeit von Fachleuten, Gutachtern (u.a. auch EMD), Gewerbeaufsichtsämtern und weiteren erarbeiteten Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise) im Jahr 2002 als Standard anerkannt und im Jahr 2020 eine aktualiserte Fassung (bezeichnet als "Aktualisierung 2019") veröffentlicht. Die Veränderungen in der aktualisierten Version sind weitgehend kosmetischer Natur.
Die WEA-Schattenwurf-Hinweise enthalten folgende Anhaltswerte:
- die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer darf maximal 30 Stunden im Jahr und maximal 30 Minuten am Tag betragen
- ein Schattenwurf bei Sonnenständen unter 3° über dem Horizont ist nicht zu berücksichtigen
- wenn am Immissionsort aufgrund der Entfernung zur WEA die Sonne zu weniger als 20% durch das Rotorblatt verdeckt wird, können die dadurch entstehenden Helligkeitsschwankungen (Schatten) vernachlässigt werden
- die Rezeptorgröße wird in den Hinweisen nicht explizit kommentiert, wird jedoch im Anhang in dem Sinne angewandt, dass einheitliche punktförmige Rezeptoren verwendet werden, um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen. Die Verwendung von einheitlichen punktförmigen Rezeptoren wurde auch in den Sitzungen des Arbeitskreises am StUA Schleswig thematisiert und als wünschenswert formuliert, hat aber keinen Eingang in die WEA-Schattenwurf-Hinweise gefunden. In der Praxis werden in der Regel einheitliche Rezeptoren (anstatt den konkreten Fenstern nachempfundene) verwendet, die häufig entweder punktförmig (in windPRO 0,1 x 0,1 m) oder 1 x 1 m groß sind.
Richtlinien international
International wird in Ermangelung eigener Richtlinien häufig nach deutschen Schattenwurf-Hinweisen vorgegangen. Hier einige Erfahrungen aus der Praxis:
In Schweden und Dänemark gibt es noch keine offiziellen Richtlinien, aber üblicherweise gelten 10 Stunden (Dänemark) und 8 Stunden (Schweden) des meteorologisch wahrscheinlichen Schattenwurfs als Grenzwert. Im Vereinigten Königreich gibt es keine offiziellen Grenzwerte, jedoch muss in allen Wohnungen innerhalb von zehn Rotordurchmessern der WEA eine Bewertung vorgenommen werden. Sowohl in der Republik Irland als auch in Nordirland wurde - wie in Deutschland - eine Worst-Case-Grenze von 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag festgelegt.
Weiterführende Links:
- Webseite des LAI: https://www.lai-immissionsschutz.de
- WEA-Schattenwurf-Hinweise 2019 auf der Webseite des LAI: https://www.lai-immissionsschutz.de/documents/wka_schattenwurfhinweise_stand_23_1588595757.01
- Sachinformation Optische Immissionen von Windenergieanlagen des Landesumweltamts Nordrhein-Westfalen: http://www.lanuv.nrw.de/licht/weabeitrag.pdf
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