Update- und Supportvereinbarung: Difference between revisions

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Revision as of 14:17, 12 April 2019

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Leistungsumfang

Die Anwenderin/der Anwender erhält stets Zugriff auf die aktuellste Version der Software. Für Versionssprünge, die einen neuen Lizenzschlüssel erfordern (in der Regel Sprünge der ersten Dezimalstelle der Versionsnummer, also z.B. 3.1 → 3.2) wird der Lizenzschlüssel dem in den Kundendaten bei EMD hinterlegten Hauptkontakt per Email zugestellt. Alle windPRO-Nutzer mit einer aktivierten aktuellen windPRO-Version werden per Email informiert, wenn neue Versionen verfügbar sind.

Versionssprünge erfolgen nicht in regelmäßigen Abständen. Auf http://www.emd.dk/windPRO können alle Aktualisierungen heruntergeladen werden.

Anwenderinnen und Anwender mit einer Update- und Servicevereinbarung erhalten weiterhin ohne zusätzliche Kosten Unterstützung von EMD-Mitarbeitern per Email oder Telefon bezüglich der Anwendung der Software (Studierendenlizenzen: nur Email-Support).

Für Hochschullizenzen steht der Online-Support nur für eine benannte Kontaktperson seitens der Universität / Institution zur Verfügung. Alle Fragen etc. von anderen Usern einer Hochschullizenz müssen mittels dieser Kontaktperson an EMD International A/S weitergegeben werden.


Zeiträume und Kosten

  • Für das erste Jahr nach Kauf einer Lizenz ist die Update- und Servicevereinbarung inklusive, es sei denn die Periode wurde im Rahmen des Angebots an einen bereits vorhandenen Modulbestand angepasst.
  • Danach betragen die Kosten der Update- und Servicevereinbarung jährlich 20% der aktuellen Listenpreise der lizenzierten Module.
  • Die Rechnungstellung erfolgt jährlich im Voraus auf Basis der dann aktuellen Preisliste.
  • Update- und Servicevereinbarungen enden stets zum ersten Tag eines Quartals, also am 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober.


Kündigung und Wiederaufnahme der Update- und Servicevereinbarung

  • Die Update- und Servicevereinbarung kann jeweils zum Ende des aktuellen Servicejahrs gekündigt werden. Eine Fristwahrung ist dabei nicht notwendig.
  • Liegt keine Update- und Servicevereinbarung vor oder wurde diese gekündigt, so werden die Kosten für ein späteres Update nach dem verstrichenen Zeitraum seit Auslaufen der Servicevereinbarung nach der gültigen Preisliste zum Zeitpunkt des Updates berechnet.
  • Eine Teilkündigung für alle Lizenzen einzelner Module ist möglich. Sie kann später durch Nachzahlung der Kosten seit Kündigung auf Basis der aktuellen Preisliste wieder aufgenommen werden.
  • Eine Teilkündigung von Zusatzlizenzen eines Moduls unter Beibehaltung der Hauptlizenz (1. Lizenz) ist möglich, die gekündigten Zusatzlizenzen verfallen jedoch und eine spätere Wiederaufnahme durch Nachzahlung der Kosten seit Kündigung ist nicht möglich.

Für weitere Informationen steht das Vertriebsteam von EMD Deutschland GbR gerne zu Ihrer Verfügung.


Zugriff auf Onlinedaten

Zugriff auf Onlinedaten besteht für Nutzer der aktuellen windPRO-Version unabhängig von der Update- und Servicevereinbarung

Für ältere windPRO-Versionen wird dieser Zugang bis ein Jahr nach Erscheinen der darauffolgenden windPRO-Version beibehalten. Danach ist der Zugriff nur noch über die neuere Version möglich. Eine Liste der Terminierungszeitpunkte für den Onlinedaten-Zugriff der verschiedenen Versionen findet sich hier.