Lizenzbedingungen

From Wiki-WindPRO
Revision as of 14:17, 17 April 2015 by Robin (talk | contribs) (Created page with "{{Hauptlink}}Category:Überblick ====Lizenzbedingungen für windPRO-Lizenzen, Stand April 2015==== Mit Anerkennung der Lizenzvereinbarung erwirbt der Lizenznehmer das Re...")
(diff) ← Older revision | Latest revision (diff) | Newer revision → (diff)
Jump to navigation Jump to search

Zur deutschen Hauptseite | Alle deutschsprachigen Seiten


Lizenzbedingungen für windPRO-Lizenzen, Stand April 2015

Mit Anerkennung der Lizenzvereinbarung erwirbt der Lizenznehmer das Recht zur Installation und Nutzung der Software windPRO durch eine Zahl Nutzer, die die erworbene Anzahl BASIS-Lizenzen nicht überschreitet. Wenn eine Mehrbenutzerlizenz erworben wird oder später auf eine Mehrbenutzerlizenz aufgestockt wird, so erscheinen auf allen Ergebnisausdrucken dieselben Lizenzinhaber-Informationen.

Zur Benutzung der Software auf einem Rechner ist eine einmalige Online-Aktivierung über den EMD-Aktivierungsserver notwendig. Die Aktivierung einer Nutzerlizenz findet auf Basis der Hardwarekennung eines Rechners sowie des Windows-Benutzerlogins statt. Eine zuvor aktivierte Nutzerlizenz kann durch denselben Nutzer wieder deaktiviert werden und steht dann zur Aktivierung durch einen anderen Nutzer / auf einem anderen Computer zur Verfügung.

Eine Lizenz kann von einem Nutzer auf einem stationären und einem zusätzlichen Rechner aktiviert werden, solange die aktivierten Softwareversionen nicht gleichzeitig genutzt werden.

Der Kaufpreis beinhaltet eine Support- und Updatevereinbarung für die von EMD International A/S erworbenen Lizenzen für die Dauer eines Jahres nach dem Kauf. Werden zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Lizenzen oder Module erworben, so endet deren Support- und Updatevereinbarung zum selben Zeitpunkt wie die der existierenden Lizenz(en), es sei denn es wurde in Verbindung mit dem Kauf eine separate Servicesynchronisierung durchgeführt.

Ein Benutzerhandbuch in Online-Form wird mit der Software zur Verfügung gestellt.

Der Kaufpreis für die Lizenz(en) und ggf. für andere in Verbindung mit der Lizenzvereinbarung anfallenden Kosten werden mit Ausfertigung der Auftragsbestätigung durch EMD International A/S fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

Die Lizenzvereinbarung beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem ein Softwareschlüssel für den Lizenznehmer erzeugt und diesem per Post oder Email zugesandt wird.

Die Bedingungen in dieser Lizenzvereinbarung decken sowohl den ersten als auch weitere Käufe von Softwarelizenzen des Lizenznehmers bei EMD International A/S sowie Service- und Updatevereinbarungen zwischen dem Lizenznehmer und EMD International A/S ab.

Einschränkungen und Haftungsbeschränkung

Artikel 1. Einschränkungen der Nutzung Kein Teil des/der Programm/e oder Handbuchs/Handbücher darf kopiert, verteilt, übertragen, abgeschrieben, in einem Informations-Wiedergewinnungsprogramm gespeichert oder in eine menschliche oder Computersprache übersetzt werden, sei es auf elektronischem, mechanischem, magnetischem Wege, per Hand oder auf jegliche andere Weise. Weiterhin darf es keiner dritten Partei ohne schriftliche Einwilligung von EMD A/S zugänglich gemacht werden. Es darf eine Sicherheitskopie vom Originaldatenträger angefertigt werden. Das Nutzungsrecht an der Software erlischt, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden.

Artikel 2. Gewährleistung, Beschränkung der Haftung und der Rechtsmittel a. Die Software wird ohne Mängelgewähr zur Verfügung gestellt. EMD A/S übernimmt keine Gewähr für oder erhebt keine Ansprüche bezüglich der Funktionalität der Software, den von der Software erzeugten Ergebnissen und dem Software-Support, der von EMD A/S und ihren Agenten/Partnern erbracht wird, in Bezug auf Korrektheit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Nützlichkeit oder sonstiges. Der Lizenznehmer ist alleine verantwortlich für die Auswahl, die Installation, die Benutzung der Software sowie die von ihr erhaltenen Ergebnisse und den erhaltenen Software-Support. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung von EMD bezüglich der Software für deren Gebrauchstauglichkeit, Abwesenheit von Rechtsverletzungen und die Eignung für einen bestimmten Zweck.

b. Auf keinen Fall ist EMD A/S verantwortlich für direkte, indirekte, zufällige oder besondere Schäden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) entgangene Gewinne oder verlorene Investitionen, die aus der Benutzung oder der Unmöglichkeit der Benutzung der Software resultieren, auch wenn EMD A/S hingewiesen wurde auf die Möglichkeit solcher Schäden oder auf Ansprüche durch den Lizenznehmer , die auf den Ansprüchen von Dritten basieren.

c. Für jegliche Ansprüche, die in Beziehung zum behandelten Gegenstand dieser Vereinbarung stehen, beschränkt sich die Haftung von EMD A/S für tatsächliche Schäden, ungeachtet der Form der eingelegten Rechtsmittel, auf die Summe, die vom Lizenznehmer an EMD A/S für die Lizenz der Software gezahlt wurde, die die Schäden verursacht hat, die verantwortlich dafür ist oder die in direkter Beziehung zum Grund der eingelegten Rechtsmittel steht.

d. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass EMD A/S von jeglicher Haftung freigestellt wird, die aus fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen seitens des Lizenznehmers, seiner Beschäftigten, seiner Subunternehmer oder Vertreter in Bezug auf die Software herrühren. e. Ungeachtet ihrer Form können keine Rechtsmittel, die aus dieser Vereinbarung herrühren, später als zwei Jahre nach dem Grund des Rechtsmittels eingelegt werden, mit Ausnahme der Regelungen in Artikel 1, für die eine Frist von vier Jahren gilt.

Artikel 3: Schiedsgerichtsbarkeit Jede Auseinandersetzung, Kontroverse oder jeder Anspruch, der im Zusammenhang mit dem behandelten Gegenstand dieser Vereinbarung steht, oder der Bruch, die Beendigung oder die Ungültigkeit derselben, soll – außer wenn in direkter Verhandlung beigelegt – durch Schiedsgerichtbarkeit in Übereinstimmung mit den Arbitrations-Regeln die von der United Nations Commission of International Trade Law (UNCITRAL) aufgestellt wurden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung in Kraft waren. Die Anzahl der Schiedsleute ist Einer. Die Sprache des Schiedsgerichts-Verfahrens ist Englisch. Der Ort des Schiedsgerichts-Verfahrens ist Kopenhagen, Dänemark. Die Parteien sind an den Schiedsspruch gebunden, der aus einem solchen Schiedsgerichts-Verfahren als endgültiger Rechtsspruch ergeht.


Zur deutschen Hauptseite | Alle deutschsprachigen Seiten