Lizenzbedingungen

From Wiki-WindPRO
Revision as of 13:01, 1 September 2016 by Robin (talk | contribs)
Jump to navigation Jump to search

Zur deutschen Hauptseite | Alle deutschsprachigen Seiten

Lizenzbedingungen für windPRO-Lizenzen, Stand August 2016

Die Software windPRO ist geistiges Eigentum der unabhängigen Stiftung Energi- og Miljødata. windPRO wird kontinuierlich durch EMD International A/S weiter entwickelt und durch ein Netzwerk von Agenturen weltweit vertrieben. Das Handbuch, windPRO-Wiki und andere Dokumentation unterliegen dem Urheberrecht und alle Rechte sind vorbehalten.

Durch Abschluss der Lizenzvereinbarung erwirbt der Lizenznehmer das Recht zur Installation und Nutzung der Software windPRO durch eine bestimmte Anzahl von Nutzern, welche die Anzahl erworbener Lizenzen nicht überschreitet. Wenn eine Mehrbenutzerlizenz erworben wird oder später auf eine Mehrbenutzerlizenz aufgestockt wird, so erscheinen auf allen Ergebnisausdrucken dieselben Lizenzinhaber-Informationen (Firmenname, Adresse etc.).

Die Bedingungen in dieser Lizenzvereinbarung decken sowohl den ersten als auch weitere Käufe von Softwarelizenzen des Lizenznehmers bei EMD International A/S sowie Service- und Updatevereinbarungen zwischen dem Lizenznehmer und EMD International A/S ab.

Um die Software auf einem Computer nutzen zu können ist eine Online-Aktivierung über den EMD Aktivierungsserver notwendig. Jede Aktivierung ist an die Parameter Festplatten ID, Windows Log-In und E-Mailadresse gebunden. Möchte ein Nutzer seine Lizenz, zusätzlich zur Aktivierung auf dem Bürorechner, auch auf seinem Notebook aktivieren, so kann dies nur unter Gebrauch der gleichen E-Mailadresse geschehen. Bei der zweiten Aktivierung wird eine Co-Lizenz erstellt. Diese Co-Lizenz dient dazu, die Software auch auf einem mobilen Rechner nutzen zu können und stellt keine Lizenz für einen zweiten Nutzer dar. Die zuerst aktivierte Lizenz und die Co-Lizenz können nicht zeitgleich verwendet werden.

Der Kaufpreis beinhaltet eine Update- und Servicevereinbarung für die von EMD International A/S gelieferte(n) Lizenz(en) für ein Jahr (quartalsgenau) ab Kaufdatum. Falls zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Lizenzen und/oder Module zugekauft werden, wird das Datum der Update- und Servicevereinbarung der neuen Lizenzen dem der bestehenden Lizenzen angepasst, es sei denn für die bestehenden Lizenzen wird mit dem Lizenzzukauf eine Verlängerung der Update- und Servicevereinbarung durchgeführt.

Wird die Update- und Servicevereinbarung nicht für alle bestehenden Lizenzen fortgeführt, also einzelne Lizenzen eines Moduls ausgenommen, kommt dies einer Kündigung dieser Lizenzen gleich. Es ist zu einem späteren Zeitpunkt NICHT mehr möglich, die gekündigten Lizenzen durch rückwirkende Zahlung des Preises der Update- und Servicevereinbarung wieder in diese aufzunehmen. Bei Bedarf müssen die Lizenzen als zusätzliche Lizenzen neu erworben werden.

Die Zählung der Programmversionen in windPRO erfolgt in 1/10-Schritten, d.h. Version 3.0 und 3.1 sind unterschiedliche Versionen. Nach Erscheinen einer Programmversion erscheinen in unregelmäßiger Folge sogenannte Service Packs - diese stellen in der Versionszählung keine eigenständige Version dar.

Wenn zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Version eine Update- und Servicevereinbarung besteht, so erhält der Lizenznehmer für diese Version einen Lizenzschlüssel und kann die Berechnungsmodule dieser Version inklusive aller Service Packs, die dafür veröffentlicht werden, auch nach Auslaufen der Update- und Servicevereinbarung nutzen.

Eine Lizenz für eine spezifische Programmversion ermöglicht die Nutzung der freigeschalteten Onlinedienste in dieser Programmversion bis zu einem Zeitpunkt 1 Jahr nach Erscheinen der folgenden Programmversion. Zu einem späteren Zeitpunkt sind die Onlinedienste nur nach Update auf die aktuelle Programmversion in dieser zugänglich.

Der Kaufpreis für die Lizenz(en) und andere in Verbindung mit dieser Lizenzvereinbarung anfallenden Kosten werden mit Ausfertigung der Auftragsbestätigung durch EMD International A/S fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Die Lizenzvereinbarung beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem ein Softwareschlüssel für den Lizenznehmer erzeugt und diesem per E-Mail zugesandt wird.

Besondere Bedingungen für Ein-Jahres-Lizenzen: Die erworbene Lizenz ist für eine beschränkte Periode von einem Jahr gültig. Nach Ablauf des Lizenzjahres ist die Software nur noch im Demo-Modus verwendbar.

Besondere Bedingungen für Universitäts-Lizenzen: Die erworbene(n) Lizenz(en) dürfen nicht für kommerzielle Zwecke, sondern nur für Zwecke der Forschung und Lehre verwendet werden. Diese Einschränkung wird auf allen Ausdrucken der Software zusammen mit dem Namen der Universität / Institution ausgegeben. EMD International A/S stellt Online-Support nur für eine benannte Kontaktperson seitens der Universität / Institution zur Verfügung. Alle Fragen etc. von anderen Usern einer Mehrbenutzerlizenz müssen mittels dieser Kontaktperson an EMD International A/S weitergegeben werden.


Einschränkungen und Haftungsbeschränkung

Artikel 1. Einschränkung der Nutzung

Kein Teil des/der Programm/e oder Handbuchs/Handbücher darf kopiert, verteilt, übertragen, abgeschrieben, in einem Informations-Wiedergewinnungsprogramm gespeichert oder in eine menschliche oder Computersprache übersetzt werden, sei es auf elektronischem, mechanischem, magnetischem Wege, per Hand oder auf jegliche andere Weise. Weiterhin darf es keiner dritten Partei ohne schriftliche Einwilligung von EMD International A/S zugänglich gemacht werden. Dies betrifft auch vom o.g. Firmensitz räumlich getrennte Niederlassungen des Lizenznehmers sowie juristisch selbständige Firmen oder Tochterfirmen des Lizenznehmers, auch wenn diese sich am selben Standort wie der Lizenznehmer befinden (Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit uns in Verbindung, damit wir eine Übereinkunft erarbeiten können). Es darf eine Sicherheitskopie vom Originaldatenträger angefertigt werden. Das Nutzungsrecht an der Software erlischt, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden.


Artikel 2. Gewährleistung, Beschränkung der Haftung und der Rechtsmittel

a. Die Software wird ohne Mängelgewähr zur Verfügung gestellt. EMD International A/S übernimmt keine Gewähr für oder erhebt keine Ansprüche bezüglich der Funktionalität der Software, den von der Software erzeugten Ergebnissen und dem Software-Support, der von EMD International A/S und ihren Agenten/Partnern erbracht wird, in Bezug auf Korrektheit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Nützlichkeit oder sonstiges. Der Lizenznehmer ist alleine verantwortlich für die Auswahl, die Installation, die Benutzung der Software sowie die von ihr erhaltenen Ergebnisse und den erhaltenen Software-Support. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung von EMD bezüglich der Software für deren Gebrauchstauglichkeit, Abwesenheit von Rechtsverletzungen und die Eignung für einen bestimmten Zweck.

b. Auf keinen Fall ist EMD International A/S verantwortlich für direkte, indirekte, zufällige oder besondere Schäden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) entgangene Gewinne oder verlorene Investitionen, die aus der Benutzung oder der Unmöglichkeit der Benutzung der Software resultieren, auch wenn EMD International A/S hingewiesen wurde auf die Möglichkeit solcher Schäden oder auf Ansprüche durch den Lizenznehmer, die auf den Ansprüchen von Dritten basieren.

c. Für jegliche Ansprüche, die in Beziehung zum behandelten Gegenstand dieser Vereinbarung stehen, beschränkt sich die Haftung von EMD International A/S für tatsächliche Schäden, ungeachtet der Form der eingelegten Rechtsmittel, auf die Summe, die vom Lizenznehmer an EMD International A/S für die Lizenz der Software gezahlt wurde, die die Schäden verursacht hat, die verantwortlich dafür ist oder die in direkter Beziehung zum Grund der eingelegten Rechtsmittel steht.

d. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass EMD International A/S von jeglicher Haftung freigestellt wird, die aus fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen seitens des Lizenznehmers, seiner Beschäftigten, seiner Subunternehmer oder Vertreter in Bezug auf die Software herrühren.

e. Ungeachtet ihrer Form können keine Rechtsmittel, die aus dieser Vereinbarung herrühren, später als zwei Jahre nach dem Grund des Rechtsmittels eingelegt werden, mit Ausnahme der Regelungen in Artikel 1, für die eine Frist von vier Jahren gilt.


Artikel 3: Schiedsgerichtsbarkeit

Jede Auseinandersetzung, Kontroverse oder jeder Anspruch, der im Zusammenhang mit dem behandelten Gegenstand dieser Vereinbarung steht, oder der Bruch, die Beendigung oder die Ungültigkeit derselben, soll – außer wenn in direkter Verhandlung beigelegt – durch Schiedsgerichtsbarkeit in Übereinstimmung mit den Arbitrations-Regeln die von der United Nations Commission of International Trade Law (UNCITRAL) aufgestellt wurden, die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung in Kraft waren. Die Anzahl der Schiedsleute ist Einer. Die Sprache des Schiedsgerichts-Verfahrens ist Englisch. Der Ort des Schiedsgerichts-Verfahrens ist Kopenhagen, Dänemark. Die Parteien sind an den Schiedsspruch gebunden, der aus einem solchen Schiedsgerichts-Verfahren als endgültiger Rechtsspruch ergeht.


Zur deutschen Hauptseite | Alle deutschsprachigen Seiten