ISO 9613-2 Finnland

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Die Finnische Schallrichtlinie[1] unterscheidet zwei Berechnungsphasen, wobei in der ersten das ISO 9613-2-Modell verwendet werden kann, in der zweiten wird dagegen NORD2000 benötigt.

Zusätzlich wird in der ersten Phase eine spezielle Berechnung für tiefe Frequenzen verlangt, die in windPRO unter der Bezeichnung Finnland Tieffrequent verfügbar ist.


Berechnungseinstellungen

Die Abbildung unten zeigt die Berechnungseinstellungen für die ISO 9613-2 Finnland. Die Optionen mit ausgegrauten Überschriften sind durch das Modell definiert und können nicht geändert werden. Für eine genaue Beschreibung der Felder siehe ISO 9613-2 Allgemein.

Windgeschwindigkeit: Die Schallleistungspegel der WEA werden für eine Windgeschwindigkeit von 8 m/s in 10 m Höhe angegeben.

Frequenz: Die WEA-Schalldaten müssen als Oktavband-Daten vorliegen.

Bodendämpfung: Es sollte das Standardverfahren verwendet werden, bevorzugt in der Areal-Objekt basierten Variante zur Unterscheidung von Land und Wasser. Für Land wird ein Bodenfaktor von 0,4 verwendet, für die über das Areal-Objekt definierten Flächen 0.

Meteorologischer Koeffizient C0: Der Meteorologische Koeffizient wird mit 0 dB angenommen.

Art der Anforderung in der Berechnung: Es wird nur das WEA-Geräusch berücksichtigt und mit zulässigen Immissionsrichtwerten an den Schall-Immissionsorten verglichen.

Schallleistungspegel in der Berechnung: Alle Schallleistungspegel werden als LWA angegeben.

Einzeltöne: Über Einzeltonzuschläge entscheidet in Finnland die gemessene Situation am Immissionsort. Wird durch eine Messung dort eine ausreichende Tonhaltigkeit festgestellt, um einen Zuschlag zu erfordern, so muss eine Neuberechnung erfolgen, bei der 5 dB(A) zur Gesamt-Schallimmission addiert werden. In windPRO erfolgt dieser Zuschlag automatisch, sobald bei einer der berücksichtigten WEA im WEA-Katalog angegeben ist, dass eine Tonhaltigkeit bei einer Windgeschwindigkeit von 8 m/s in 10 m Höhe besteht.

Aufpunkthöhe ü. Gr.: Die Aufpunkthöhe ist auf 4 m gesetzt, kann aber vom Anwender geändert werden.

Verlangte Unter- oder zulässige Überschreitung des Schallrichtwerts: Hier kann vom Anwender ein Wert eingegeben werden

Zuschlag für Höhenunterschied: Wenn die Fußpunkthöhe von Schall-Immissionsort und WEA sich um mehr als 60 m unterscheidet, erhält der WEA-Schallleistungspegel einen Zuschlag von 2 dB.

Tieffrequente Berechnung: siehe Finnland Tieffrequent.


Schall-Immissionsorte bei Verwendung der ISO 9613-2 Finnland

Für jeden Schall-Immissionsort muss ein Immissionsrichtwert angegeben werden. Umgebungsgeräusche spielen bei der Berechnung keine Rolle.

Die Immissionsrichtwerte werden zum Zeit des Schreibens dieses Kapitels neu bewertet. Der Entwurf vom November 2014 geht von einem allgemeinen Immissionsrichtwert von 45 dB(A) von 7:00-22:00 Uhr und von 40 dB(A) von 22:00 bis 7:00 aus.


  1. Ympäristöhallinnon Ohjeita 2, 2014, Modellering av buller från vindkraftverk