Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen: Difference between revisions

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#REDIRECT [[ISO 9613-2 Deutschland (Interimsverfahren)]]
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===Überblick===
 
Das "Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen"<ref>Bezugsquelle Beschreibung Interimsverfahren: http://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nals/dokumentation-zur-schallausbreitung-interimsverfahren-zur-prognose-der-geraeuschimmissionen-von-windkraftanlagen-fassung-2015-05-1-85310</ref> wurde im Mai 2015 veröffentlicht und basiert auf Erkenntnissen des LANUV NRW<ref>LANUV NRW zur Schallproblematik: http://www.lanuv.nrw.de/umwelt/laerm/geraeusche/geraeuschquellen/windenergie-anlagen/</ref><ref name="Up1">Studie Uppenkamp und Partner, auf der die Einschätzung des LANUV NRW basiert: http://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/geraeusche/pdf/14144611-2_Erweiterung_Hauptuntersuchung_20141111.pdf</ref> zu Abweichungen der realen von den modellierten Immissionen von WEA.
 
Darauf aufbauend hat die [http://www.lai-immissionsschutz.de Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz] (LAI) einen Entwurf einer Neufassung der '''Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen''' erarbeitet, der die Erkenntnisse der Studie aufgreift und leicht adaptiert in eine behördliche Empfehlung umsetzt (im Folgenden: '''neues LAI-Verfahren''').
 
 
{{Hervorhebung|Das offizielle in Deutschland gebräuchliche Verfahren soll entsprechend angepasst werden. Im Herbst 2016 wurden von der LAI weitere Untersuchungen beauftragt, um die Erkenntnisse aus <ref name="Up1"/> zu untermauern. Stand Anfang März 2017 ist vorgesehen, auf der LAI-Sitzung im September 2017 eine Entscheidung zu einer Änderung des offiziellen Verfahrens zu treffen.}}
 
 
Die überwiegende Mehrheit der Immissionsschutzbehörden erwartet die Anwendung des bisherigen Verfahrens ([[ISO 9613-2 Deutschland]]); allerdings haben einige Behörden auch bereits die Anwendung des Interimsverfahrens oder des neuen LAI-Verfahrens verlangt.
 
'''EMD kann keine Auskunft zum aktuellen rechtlichen Status des Interimsverfahrens / des neuen LAI-Verfahrens geben.'''
 
 
Abweichend zum bisher in Deutschland üblichen Verfahren sieht das '''Interimsverfahren''' vor:
* dass die Transmissionsberechnung auf Basis von Oktavband-Emissionsdaten der WEA durchgeführt wird (bisher: Summenpegel)
* dass die Bodendämpfung pauschal -3 dB(A) beträgt, anstatt wie bisher das alternative Verfahren zur Bodendämpfung entsprechend DIN ISO 9613-2 in Ansatz zu bringen.
 
Das '''neue LAI-Verfahren''' sieht vor:
* dass im Gegensatz zum Interimsverfahren wie bisher mit Summenpegel gerechnet wird, nicht mit Oktavbändern
* dass die Bodendämpfung A<sub>gr</sub> auf 0 dB und D<sub>Omega</sub> auf +3 dB gesetzt wird - im Effekt entspricht dies dem Vorgehen des Interimsverfahrens bezüglich der Bodendämpfung.
 
 
 
Mit dem Interimsverfahren ergeben sich in den für WEA relevanten Entfernungen lautere Immissionen als nach dem bisherigen Verfahren. Die Zunahme der berechneten Immissionen steigt mit dem Abstand zur WEA:
 
[[File:DE_Interimsv1.PNG|400px]]
 
Diese Darstellung betrifft einen spezifischen WEA-Typ / Nabenhöhe und kann nicht verallgemeinert werden.
 
 
===Anwendung des Interimsverfahrens / des neuen LAI-Verfahrens in windPRO===
 
'''Interimsverfahren mit Oktavbändern:'''
 
* Prüfen Sie im WEA-Katalog, ob für Ihren WEA-Typ Oktavbanddaten vorliegen. Es werden Oktavbanddaten für die Nabenhöhe der WEA (Spalte "Alle" gilt auch) sowie für 95% der Nennleistung ''oder'' eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe benötigt. Wenn in der Nabenhöhen-Spalte bei anderen Windgeschwindigkeiten höhere Emissionswerte vorliegen als bei den genannten (10m/s bzw. 95% Nennleistung), so muss dieser höhere Emissionswert als Oktavbanddaten vorliegen.
* Wenn nicht:
** Wenn Ihnen Daten vorliegen, [[WEA-Katalog#Bearbeiten_von_Schalldaten|ergänzen Sie diese]] im WEA-Katalog. Stellen Sie sicher, dass in Ihren WEA-Objekten der korrekte Schalldatensatz verwendet wird.
** Wenn Ihnen keine Daten vorliegen, wird windPRO während der Berechnung anbieten, ein [[generisches Oktavband]] zu erzeugen.
 
 
'''Beide Varianten (Interimsverfahren und neues LAI-Verfahren):'''
 
* Starten Sie die Decibel-Berechnung. Wählen Sie als '''Schallberechnungs-Modell''' zunächst '''ISO 9613-2 Deutschland''' und wechseln Sie dann zu '''ISO 9613-2 Allgemein'''. Dadurch starten Sie in der folgenden Eingabemaske mit den Deutschland-Einstellungen, können diese aber modifizieren.
* Ändern Sie die Einstellungen wie folgt:
** ''(Nur bei Interimsverfahren):'''''[x] Oktavbänder benötigt'''
** '''Bodeneffekt (Agr): Keiner'''
 
[[File:DE_Interimsv2.PNG|500px]]
 
 
Wenn in windPRO die Bodendämpfung ausgeschaltet wird, wird automatisch der Wert für die sogenannte Richtwirkungskorrektur, D<sub>c</sub>, auf +3 dB(A) gesetzt, um der Reflexion am Boden Rechnung zu tragen. Dies ist derselbe Wert, der im Interimsverfahren bei A<sub>gr</sub> angesetzt wird, um dasselbe Ziel zu erreichen (dort dann, da es sich um einen Dämpfung handelt, negativ).
 
 
===Anmerkungen===
 
<references />

Latest revision as of 15:14, 10 January 2020