Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen

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Das "Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen" wurde im Mai 2015 veröffentlicht und basiert auf Erkenntnissen des LANUV NRW zu Abweichungen der realen von den modellierten Immissionen von WEA. Abweichend zum bisher in Deutschland üblichen Verfahren sieht es vor

  • dass die Transmissionsberechnung auf Basis von Oktavband-Emissionsdaten der WEA durchgeführt wird (bisher: Summenpegel)
  • die Bodendämpfung pauschal mit -3 dB(A) anzunehmen, anstatt wie bisher das alternative Verfahren zur Bodendämpfung entsprechend DIN ISO 9613-2 in Ansatz zu bringen.

Das Interimsverfahren stellt eine Verschlechterung der Situation dar, die je nach Abstand zur WEA gestaffelt ist. Die folgende Grafik stellt die Situation beispielhaft anhand einer V-126 3.3/3.45MW dar:


LANUV NRW zur Schallproblematik Studie Uppenkamp und Partner, auf der die Einschätzung des LANUV NRW basiert Bezugsquelle Beschreibung Interimsverfahren