ISO 9613-2 Vereinigtes Königreich: Difference between revisions
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Der gemessene Hintergrundschall für jede Windgeschwindigkeitsklasse zwischen 4 und 12 m/s (in 10m Höhe) muss als L<sub>90</sub>-Wert im Schall-Immissionsort-Objekt angegeben werden. Weiterhin muss ein Wert für die zulässige Überschreitung dieses Werts durch das WEA-Geräusch angegeben werden. Der Standardwert für Tag und Nacht beträgt 5 dB(A). Da der Hintergrundschall sich für die verschiedenen Zeiten des Tages unterscheidet, kann es notwendig sein, separate Berechnungen für die Tageszeiten durchzuführen. | Der gemessene Hintergrundschall für jede Windgeschwindigkeitsklasse zwischen 4 und 12 m/s (in 10m Höhe) muss als L<sub>90</sub>-Wert im Schall-Immissionsort-Objekt angegeben werden. Weiterhin muss ein Wert für die zulässige Überschreitung dieses Werts durch das WEA-Geräusch angegeben werden. Der Standardwert für Tag und Nacht beträgt 5 dB(A). Da der Hintergrundschall sich für die verschiedenen Zeiten des Tages unterscheidet, kann es notwendig sein, separate Berechnungen für die Tageszeiten durchzuführen. |
Revision as of 11:56, 20 April 2015
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Das Berechnungsmodell ISO 9613-2 Großbritannien basiert auf dem ISO 9613-2-Modell, wobei die variablen Berechnungsparameter auf die Anforderungen der Empfehlung ETSU-R-97 („The Assessment and Rating of Noise from Wind Farms“) zugeschnitten sind.
Berechnungseinstellungen
Die Abbildung unten zeigt die Berechnungseinstellungen für die ISO 9613-2 Großbritannien. Die ausgegrauten Felder sind fest eingestellt und können nicht geändert werden. Für eine genaue Beschreibung der Felder siehe ISO 9613-2 Allgemein.
Windgeschwindigkeit: Der Schallleistungspegel bei Windgeschwindigkeiten zwischen 4 und 12 m/s in 1-m/s-Schritten wird verwendet. Wenn diese Daten nicht vollständig vorliegen, so wird der Anwender beim Start der Berechnung zur Eingabe aufgefordert.
Oktavband-Daten benötigt: Oktavbanddaten werden benötigt. Wenn diese Daten nicht vollständig vorliegen, so wird der Anwender beim Start der Berechnung zur Eingabe aufgefordert.
Bodendämpfung: Das Standardverfahren zur Bodendämpfung wird verwendet. Ein Wert für die Porosität G muss eingegeben werden. Üblicherweise wird ein Wert von G=1 verwendet.
Meteorologischer Koeffizient C0: Der Meteorologische Koeffizient kann zwischen 0 und 5 dB(A) gewählt werden. Übliche Werte liegen zwischen 0 und 2 dB(A).
Art der Anforderung in der Berechnung: Das Geräusch der WEA wird an jedem Rezeptor für jede der untersuchten Windgeschwindigkeiten mit dem dort gemessenen Hintergrundgeräusch verglichen und darf dieses nicht um mehr als einen bestimmten Wert (normalerweise 5 dB) überschreiten.
Schallleistungspegel in der Berechnung: Alle Schallwerte sind L90-Werte, d.h. Schalldruckpegel, die 90% der Zeit überschritten werden. Das Hintergrundgeräusch sollte ebenfalls in dieser Einheit angegeben werden. Für die WEA wird der L90-Schallleistungspegel berechnet, indem vom LWA 2 dB abgezogen werden.
Einzeltöne: Einzelton- und Impulszuschläge werden zu Schallwerten addiert. Die Werte kommen aus dem WEA-Katalog und liegen üblicherweise bei null, 3 oder 5 dB(A).
Aufpunkthöhe ü. Gr.: Die Aufpunkthöhe beträgt 4 m über Grund.
Verlangte Unter- oder zulässige Überschreitung des Schallrichtwerts: Hier kann vom Anwender ein Wert eingegeben werden
Schall-Immissionsorte bei Verwendung der ISO 9613-2 Vereinigtes Königreich
Der gemessene Hintergrundschall für jede Windgeschwindigkeitsklasse zwischen 4 und 12 m/s (in 10m Höhe) muss als L90-Wert im Schall-Immissionsort-Objekt angegeben werden. Weiterhin muss ein Wert für die zulässige Überschreitung dieses Werts durch das WEA-Geräusch angegeben werden. Der Standardwert für Tag und Nacht beträgt 5 dB(A). Da der Hintergrundschall sich für die verschiedenen Zeiten des Tages unterscheidet, kann es notwendig sein, separate Berechnungen für die Tageszeiten durchzuführen.
Neben den durch das Hintergrundgeräusch festgelegten Grenzwerten existiert auch eine untere Grenze, unterhalb derer Schallimmission immer zulässig ist. Diese kann im Schall-Immissionsort-Objekt bei Immer zulässig, wenn WEA-Geräusch unter eingegeben werden. Standardwerte sind 35-40 dB(A) für den Tag- sowie 43 dB(A) für den Nachtzeitraum, wobei dies für die Immission durch alle WEA gilt. Wenn die Bewohner der Gebäude finanziell in die Windfarm involviert sind, erhöhen sich diese Werte auf 45 dB(A) tags und nachts.