Lösungen: Schalldaten auf Nabenhöhe fehlen

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Für Schallberechnungen nach deutschem Interimsverfahren wird seit windPRO 4.0 standardmäßig das Oktavband des lautesten Werts bei Angabe der zugehörigen Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe genutzt. Dies entspricht der Vorgabe der Technischen Richtlinie 1, Rev. 19 der Fördergesellschaft Windenergie (FGW TR 1, Rev. 19).

Liegen diese nicht vor, erscheint nach Start der Berechnung eine Warnung: „Es werden Schalldaten für Windgeschwindigkeiten in Nabenhöhe benötigt, die für diese WEA nicht verfügbar sind.“

Viele WEA im Katalog enthalten nur Schallwerte bei Windgeschwindigkeiten auf 10m Höhe oder den Wert bei 95% Nennleistung ohne Angabe der zugehörigen Windgeschwindigkeit. Um die Warnung zu vermeiden, gibt es folgende Möglichkeiten:


Umrechnung auf Nabenhöhe:

Die nachhaltigste Methode ist die Bearbeitung des Schalldatensatzes im WEA-Katalog, so dass die Oktavbanddaten bei (mindestens) einer Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe angegeben sind. Wenn Oktavbanddaten bei festen 10m-Höhe-Windgeschwindigkeiten gegeben sind, kann nach Klick in den grünen Kasten per Knopfdruck konvertiert werden:


Wenn nur Daten bei 95% Nennleistung gegeben sind, fehlt windPRO der Ausgangswert zum Konvertieren. Es muss in dem Fall eine Windgeschwindigkeit auf Nabenhöhe zugeordnet werden, der diese Schallemissionen entsprechen. Sie können dazu in der Leistungskennlinie den Wert ablesen, bei dem 95% Nennleistung erreicht wird oder einen Schätzwert angeben. Wenn nur ein Wert enthalten ist, ist das automatisch der lauteste Wert und wird für die Berechnung übernommen. Das Oktavband müssen Sie dann über Copy-Paste einfügen. Weitere Details zur Katalogbearbeitung hier.


Werte von 10m-Höhe weiterhin nutzen:

Das ist die schnellste Methode, um die Warnmeldung zu umgehen. Wählen Sie bei der Berechnung mit Interimsverfahren Modellparameter bearbeiten, WG in 10m Höhe aus.


Damit werden wie in früheren windPRO-Versionen die 10m-Daten aus dem WEA-Katalog direkt genutzt.

Nachteile:

  • Die Einstellung muss bei jeder Berechnung wieder manuell gesetzt werden.
  • Die behördliche Akzeptanz dafür ist nicht unbedingt gewährleistet, auch wenn der lauteste Wert der lauteste Wert bleiben sollte, egal ob die zugehörige Windgeschwindigkeit bezogen auf 10m Höhe oder auf Nabenhöhe angegeben ist.