Difference between revisions of "ISO 9613-2 Vereinigtes Königreich"

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Das Berechnungsmodell ISO 9613-2 Großbritannien basiert auf dem ISO 9613-2-Modell, wobei die variablen Berechnungsparameter auf die Anforderungen der Empfehlung ETSU-R-97 („The Assessment and Rating of Noise from Wind Farms“) zugeschnitten sind.
 
Das Berechnungsmodell ISO 9613-2 Großbritannien basiert auf dem ISO 9613-2-Modell, wobei die variablen Berechnungsparameter auf die Anforderungen der Empfehlung ETSU-R-97 („The Assessment and Rating of Noise from Wind Farms“) zugeschnitten sind.
  
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Der gemessene Hintergrundschall für jede Windgeschwindigkeitsklasse zwischen 4 und 12 m/s (in 10m Höhe) muss als L<sub>90</sub>-Wert im Schall-Immissionsort-Objekt angegeben werden.
 
Der gemessene Hintergrundschall für jede Windgeschwindigkeitsklasse zwischen 4 und 12 m/s (in 10m Höhe) muss als L<sub>90</sub>-Wert im Schall-Immissionsort-Objekt angegeben werden.

Revision as of 09:59, 24 April 2015

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Das Berechnungsmodell ISO 9613-2 Großbritannien basiert auf dem ISO 9613-2-Modell, wobei die variablen Berechnungsparameter auf die Anforderungen der Empfehlung ETSU-R-97 („The Assessment and Rating of Noise from Wind Farms“) zugeschnitten sind.

Berechnungseinstellungen

Die Abbildung unten zeigt die Berechnungseinstellungen für die ISO 9613-2 Großbritannien. Die ausgegrauten Felder sind fest eingestellt und können nicht geändert werden. Für eine genaue Beschreibung der Felder siehe ISO 9613-2 Allgemein.


DE UMWELT DEC (3).png

Windgeschwindigkeit: Der Schallleistungspegel bei Windgeschwindigkeiten zwischen 4 und 12 m/s in 1-m/s-Schritten wird verwendet. Wenn diese Daten nicht vollständig vorliegen, so wird der Anwender beim Start der Berechnung zur Eingabe aufgefordert.

Oktavband-Daten benötigt: Oktavbanddaten werden benötigt. Wenn diese Daten nicht vollständig vorliegen, so wird der Anwender beim Start der Berechnung zur Eingabe aufgefordert.

Bodendämpfung: Das Standardverfahren zur Bodendämpfung wird verwendet. Ein Wert für die Porosität G muss eingegeben werden. Üblicherweise wird ein Wert von G=1 verwendet, wenn die WEA-Schallleistungspegel garantiert sind oder vermessen sind und einen Unsicherheitsfaktor enthalten, kann der Wert auf 0,5 reduziert werden. Ein Wert höher als 0,5 sollte nie verwendet werden.

Meteorologischer Koeffizient C0: Der Meteorologische Koeffizient kann zwischen 0 und 5 dB(A) gewählt werden. Übliche Werte liegen zwischen 0 und 2 dB(A).

Art der Anforderung in der Berechnung: Das Geräusch der WEA wird an jedem Rezeptor für jede der untersuchten Windgeschwindigkeiten mit dem dort gemessenen Hintergrundgeräusch verglichen und darf dieses nicht um mehr als einen bestimmten Wert (normalerweise 5 dB) überschreiten.

Schallleistungspegel in der Berechnung: Alle Schallwerte sind L90-Werte, d.h. Schalldruckpegel, die 90% der Zeit überschritten werden. Das Hintergrundgeräusch sollte ebenfalls in dieser Einheit angegeben werden. Für die WEA wird der L90-Schallleistungspegel berechnet, indem vom LWA 2 dB abgezogen werden.

Einzeltöne: Einzelton- und Impulszuschläge werden zu Schallwerten addiert. Die Werte kommen aus dem WEA-Katalog und liegen üblicherweise bei null, 3 oder 5 dB(A).

Aufpunkthöhe ü. Gr.: Die Aufpunkthöhe beträgt 4 m über Grund.

Verlangte Unter- oder zulässige Überschreitung des Schallrichtwerts: Hier kann vom Anwender ein Wert eingegeben werden

Schall-Immissionsorte bei Verwendung der ISO 9613-2 Vereinigtes Königreich

Der gemessene Hintergrundschall für jede Windgeschwindigkeitsklasse zwischen 4 und 12 m/s (in 10m Höhe) muss als L90-Wert im Schall-Immissionsort-Objekt angegeben werden.

Da sich sowohl der Hintergrundschall als auch dessen zulässige Überschreitung durch das WEA-Geräusch für die verschiedenen Zeiten des Tages unterscheidet, kann es notwendig sein, separate Rezeptoren für die verschiedenen Tageszeiten zu erzeugen. Der Standardwert der zulässigen Überschreitung beträgt für die sogenannten "Amenity hours" und die Nacht 5 dB(A). Die "Amenity hours" gehen Mo-Fr 18:00-23:00 Uhr, Sa 13:00-23:00 Uhr und So 7:00-23:00 Uhr.

Neben den durch das Hintergrundgeräusch festgelegten Grenzwerten definiert das Regelwerk ETSU-R-97 auch eine untere Grenze, unterhalb derer Schallimmission immer zulässig ist. Diese kann im Schall-Immissionsort-Objekt bei Immer zulässig, wenn WEA-Geräusch unter eingegeben werden. Standardwerte sind 35-40 dB(A) für den Tag- sowie 43 dB(A) für den Nachtzeitraum, wobei dies für die Immission durch alle WEA gilt. Wenn die Bewohner der Gebäude finanziell in die Windfarm involviert sind, erhöhen sich diese Werte auf 45 dB(A) in "Amenity hours" und nachts.


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