Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen: Difference between revisions

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Das "Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen" wurde im Mai 2015 veröffentlicht und basiert auf Erkenntnissen des LANUV NRW zu Abweichungen der realen von den modellierten Immissionen von WEA. Abweichend zum bisher in Deutschland üblichen Verfahren sieht es vor
Das "Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen" wurde im Mai 2015 veröffentlicht und basiert auf Erkenntnissen des LANUV NRW zu Abweichungen der realen von den modellierten Immissionen von WEA. Abweichend zum bisher in Deutschland üblichen Verfahren sieht es vor:
* dass die Transmissionsberechnung auf Basis von Oktavband-Emissionsdaten der WEA durchgeführt wird (bisher: Summenpegel)
* dass die Transmissionsberechnung auf Basis von Oktavband-Emissionsdaten der WEA durchgeführt wird (bisher: Summenpegel)
* dass die Bodendämpfung pauschal -3 dB(A) beträgt, anstatt wie bisher das alternative Verfahren zur Bodendämpfung entsprechend DIN ISO 9613-2 in Ansatz zu bringen.
* dass die Bodendämpfung pauschal -3 dB(A) beträgt, anstatt wie bisher das alternative Verfahren zur Bodendämpfung entsprechend DIN ISO 9613-2 in Ansatz zu bringen.
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Das Interimsverfahren stellt eine Verschlechterung der Situation dar, die je nach Abstand zur WEA gestaffelt ist. Die folgende Grafik stellt die Situation beispielhaft anhand einer V-126 3.3/3.45MW dar:
Mit dem Interimsverfahren ergeben sich in den für WEA relevanten Entfernungen lautere Immissionen als nach dem bisherigen Verfahren. Die Zunahme der berechneten Immissionen steigt mit dem Abstand zur WEA:


[[File:DE_Interimsv1.PNG|400px]]
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Diese Darstellung betrifft einen spezifischen WEA-Typ / Nabenhöhe und kann nicht verallgemeinert werden.


Stand Anfang Dezember 2015 wird bereits von einigen Immissionsschutzbehörden die Anwendung des Interimsverfahrens verlangt. EMD kann leider keine Auskunft zum rechtlichen Status des Interimsverfahrens geben.


Um in windPRO eine Berechnung nach dem Interimsverfahren durchzuführen, gehen Sie wie folgt vor:
Stand Anfang Dezember 2015 wird bereits von einigen Immissionsschutzbehörden die Anwendung des Interimsverfahrens verlangt. EMD kann keine Auskunft zum rechtlichen Status des Interimsverfahrens geben.
 
===Anwendung des Interimsverfahrens in windPRO===
 
* Prüfen Sie im WEA-Katalog, ob für Ihren WEA-Typ Oktavbanddaten vorliegen. Es werden Oktavbanddaten für die Nabenhöhe der WEA (Spalte "Alle" gilt auch) sowie für 95% der Nennleistung ''oder'' eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe benötigt.
* Prüfen Sie im WEA-Katalog, ob für Ihren WEA-Typ Oktavbanddaten vorliegen. Es werden Oktavbanddaten für die Nabenhöhe der WEA (Spalte "Alle" gilt auch) sowie für 95% der Nennleistung ''oder'' eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe benötigt.
* Wenn nicht:
* Wenn nicht:
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Wenn in windPRO die Bodendämpfung ausgeschaltet wird, wird automatisch der Wert für die sogenannte Richtwirkungskorrektur, Dc, auf +3 dB(A) gesetzt, um der Reflexion am Boden Rechnung zu tragen. Dies ist derselbe Wert, der im Interimsverfahren bei Agr angesetzt wird, um dasselbe Ziel zu erreichen (dort dann, da es sich um einen Dämpfung handelt, negativ). Die Ergebnisse mit Bodendämpfung "Keine" entsprechen somit dem Interimsverfahren.
Wenn in windPRO die Bodendämpfung ausgeschaltet wird, wird automatisch der Wert für die sogenannte Richtwirkungskorrektur, Dc, auf +3 dB(A) gesetzt, um der Reflexion am Boden Rechnung zu tragen. Dies ist derselbe Wert, der im Interimsverfahren bei Agr angesetzt wird, um dasselbe Ziel zu erreichen (dort dann, da es sich um einen Dämpfung handelt, negativ). Die Ergebnisse der Berechnung mit den obigen Modifikationen entsprechen somit dem Interimsverfahren.
 





Revision as of 13:21, 10 December 2015

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Das "Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen" wurde im Mai 2015 veröffentlicht und basiert auf Erkenntnissen des LANUV NRW zu Abweichungen der realen von den modellierten Immissionen von WEA. Abweichend zum bisher in Deutschland üblichen Verfahren sieht es vor:

  • dass die Transmissionsberechnung auf Basis von Oktavband-Emissionsdaten der WEA durchgeführt wird (bisher: Summenpegel)
  • dass die Bodendämpfung pauschal -3 dB(A) beträgt, anstatt wie bisher das alternative Verfahren zur Bodendämpfung entsprechend DIN ISO 9613-2 in Ansatz zu bringen.

Unter Weitere Informationen finden Sie die Quellen hierzu.


Mit dem Interimsverfahren ergeben sich in den für WEA relevanten Entfernungen lautere Immissionen als nach dem bisherigen Verfahren. Die Zunahme der berechneten Immissionen steigt mit dem Abstand zur WEA:

Diese Darstellung betrifft einen spezifischen WEA-Typ / Nabenhöhe und kann nicht verallgemeinert werden.


Stand Anfang Dezember 2015 wird bereits von einigen Immissionsschutzbehörden die Anwendung des Interimsverfahrens verlangt. EMD kann keine Auskunft zum rechtlichen Status des Interimsverfahrens geben.

Anwendung des Interimsverfahrens in windPRO

  • Prüfen Sie im WEA-Katalog, ob für Ihren WEA-Typ Oktavbanddaten vorliegen. Es werden Oktavbanddaten für die Nabenhöhe der WEA (Spalte "Alle" gilt auch) sowie für 95% der Nennleistung oder eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe benötigt.
  • Wenn nicht:
    • Wenn Ihnen Daten vorliegen, ergänzen Sie diese im WEA-Katalog. Stellen Sie sicher, dass in Ihren WEA-Objekten der korrekte Schalldatensatz verwendet wird.
    • Wenn Ihnen keine Daten vorliegen, wird windPRO während der Berechnung anbieten, ein generisches Oktavband zu erzeugen.
  • Starten Sie die Decibel-Berechnung. Wählen Sie als Schallberechnungs-Modell zunächst ISO 9613-2 Deutschland und wechseln Sie dann zu ISO 9613-2 Allgemein. Dadurch starten Sie in der folgenden Eingabemaske mit den Deutschland-Einstellungen, können diese aber modifizieren.
  • Ändern Sie die Einstellungen wie folgt:
    • [x] Oktavbänder benötigt
    • Bodeneffekt (Agr): Keiner


Wenn in windPRO die Bodendämpfung ausgeschaltet wird, wird automatisch der Wert für die sogenannte Richtwirkungskorrektur, Dc, auf +3 dB(A) gesetzt, um der Reflexion am Boden Rechnung zu tragen. Dies ist derselbe Wert, der im Interimsverfahren bei Agr angesetzt wird, um dasselbe Ziel zu erreichen (dort dann, da es sich um einen Dämpfung handelt, negativ). Die Ergebnisse der Berechnung mit den obigen Modifikationen entsprechen somit dem Interimsverfahren.


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