Difference between revisions of "ISO 9613-2 Finnland"

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'''Frequenz''': Die WEA-Schalldaten müssen als Oktavband-Daten vorliegen.
 
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'''[[Bodendämpfung]] und Richtwirkungskorrektur''': Es sollte das Standardverfahren verwendet werden, bevorzugt in der Areal-Objekt basierten Variante zur Unterscheidung von Land und Wasser. Für Land wird ein Bodenfaktor von 0,4 verwendet, für die über das Areal-Objekt definierten Flächen 0.
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'''[[Bodendämpfung]] und Richtwirkungskorrektur''': Es sollte das Standardverfahren verwendet werden, bevorzugt in der Areal-Objekt basierten Variante zur Unterscheidung von Land und Wasser. Für Land wird ein Bodenfaktor von 0,4 verwendet. Für über ein Areal-Objekt definierte Flächen ist der Bodenfaktor von 0 vorgegeben.
  
 
'''[[Meteorologischer Koeffizient]] C<sub>0</sub>''': Der Meteorologische Koeffizient wird mit 0 dB angenommen.
 
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'''Schallleistungspegel in der Berechnung''': Alle Schallleistungspegel werden als L<sub>WA</sub> angegeben.
 
'''Schallleistungspegel in der Berechnung''': Alle Schallleistungspegel werden als L<sub>WA</sub> angegeben.
  
'''Einzeltöne''': Über Einzeltonzuschläge entscheidet in Finnland die gemessene Situation am Immissionsort. Wird durch eine Messung dort eine ausreichende Tonhaltigkeit festgestellt, um einen Zuschlag zu erfordern, so muss eine Neuberechnung erfolgen, bei der 5 dB(A) zur Gesamt-Schallimmission addiert werden. In windPRO erfolgt dieser Zuschlag automatisch, sobald bei einer der berücksichtigten WEA im WEA-Katalog angegeben ist, dass eine Tonhaltigkeit bei einer Windgeschwindigkeit von 8 m/s in 10 m Höhe besteht.
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'''Einzeltöne''': Über Einzeltonzuschläge entscheidet in Finnland die gemessene Situation am Immissionsort. Wird durch eine Messung dort eine ausreichende Tonhaltigkeit festgestellt, um einen Zuschlag zu erfordern, so muss eine Neuberechnung erfolgen, bei der 5 dB(A) zur Gesamt-Schallimmission addiert werden. Tonhaltigkeit ist für die ISO 9613-2 Norwegen eine Eigenschaft des [[Schall-Immissionsort]-Objekts, in dem der Zuschlag von 5 dB(A) angegeben werden kann. Tonhaltigkeiten in den WEA-Schalldaten werden ignoriert.
  
 
'''Höhe des Immissionsorts''': Die Aufpunkthöhe ist auf 4 m gesetzt, kann aber vom Anwender geändert werden.
 
'''Höhe des Immissionsorts''': Die Aufpunkthöhe ist auf 4 m gesetzt, kann aber vom Anwender geändert werden.
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Für jeden Schall-Immissionsort muss ein Immissionsrichtwert angegeben werden. Umgebungsgeräusche spielen bei der Berechnung keine Rolle.
 
Für jeden Schall-Immissionsort muss ein Immissionsrichtwert angegeben werden. Umgebungsgeräusche spielen bei der Berechnung keine Rolle.
  
Die Immissionsrichtwerte werden zum Zeit des Schreibens dieses Kapitels neu bewertet. Der ''Entwurf'' vom November 2014 geht von einem allgemeinen Immissionsrichtwert von 45 dB(A) von 7:00-22:00 Uhr und von 40 dB(A) von 22:00 bis 7:00 aus.
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Die Immissionsrichtwerte für Normalfrequente Geräusche in Finnland wid geregelt über die Rechtsverordnung ''Statsrådets Förordning om riktvärden för utomhusbuller från vindkraftverk, 27/8-2015''. Es gibt einen allgemeinen Immissionsrichtwert von 45 dB(A) von 7:00-22:00 Uhr und von 40 dB(A) von 22:00 bis 7:00 aus. In Nationalparks beträgt der Immissionsrichtwert ganztägig 40 dB(A).
  
  
 
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'''Referenzen:'''
 
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'''Weitere Themen'''
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*[[DECIBEL-Überblick]]
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*[[WEA-Schalldatenauswahl]]
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*[[Bearbeiten von Schalldaten]] im [[WEA-Katalog]]
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*Eingabe von [[Schall-Immissionsort]]en
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*Eingaben für die [[DECIBEL-Berechnung]]
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*[[DECIBEL-Ergebnisse]]
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*[[Liste der Schallmodelle]]
 
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Revision as of 12:14, 3 January 2020

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Die Finnische Schallrichtlinie[1] unterscheidet zwei Berechnungsphasen, wobei in der ersten das ISO 9613-2-Modell verwendet werden kann, in der zweiten wird dagegen NORD2000 benötigt.

Zusätzlich wird in der ersten Phase eine spezielle Berechnung für tiefe Frequenzen verlangt, die in windPRO unter der Bezeichnung Finnland Tieffrequent verfügbar ist.


Berechnungseinstellungen

Die Abbildung unten zeigt die Berechnungseinstellungen für die ISO 9613-2 Finnland. Die Optionen mit ausgegrauten Überschriften sind durch das Modell definiert und können nicht geändert werden. Für eine genaue Beschreibung der Felder siehe ISO 9613-2 Allgemein.

DE UMWELT DEC (6.4).png

Windgeschwindigkeit: Die Schallleistungspegel der WEA werden für eine Windgeschwindigkeit von 8 m/s in 10 m Höhe angegeben.

Frequenz: Die WEA-Schalldaten müssen als Oktavband-Daten vorliegen.

Bodendämpfung und Richtwirkungskorrektur: Es sollte das Standardverfahren verwendet werden, bevorzugt in der Areal-Objekt basierten Variante zur Unterscheidung von Land und Wasser. Für Land wird ein Bodenfaktor von 0,4 verwendet. Für über ein Areal-Objekt definierte Flächen ist der Bodenfaktor von 0 vorgegeben.

Meteorologischer Koeffizient C0: Der Meteorologische Koeffizient wird mit 0 dB angenommen.

Art der Anforderung in der Berechnung: Es wird nur das WEA-Geräusch berücksichtigt und mit zulässigen Immissionsrichtwerten an den Schall-Immissionsorten verglichen.

Schallleistungspegel in der Berechnung: Alle Schallleistungspegel werden als LWA angegeben.

Einzeltöne: Über Einzeltonzuschläge entscheidet in Finnland die gemessene Situation am Immissionsort. Wird durch eine Messung dort eine ausreichende Tonhaltigkeit festgestellt, um einen Zuschlag zu erfordern, so muss eine Neuberechnung erfolgen, bei der 5 dB(A) zur Gesamt-Schallimmission addiert werden. Tonhaltigkeit ist für die ISO 9613-2 Norwegen eine Eigenschaft des [[Schall-Immissionsort]-Objekts, in dem der Zuschlag von 5 dB(A) angegeben werden kann. Tonhaltigkeiten in den WEA-Schalldaten werden ignoriert.

Höhe des Immissionsorts: Die Aufpunkthöhe ist auf 4 m gesetzt, kann aber vom Anwender geändert werden.

Abweichung von Schall-Anforderungen: Hier kann vom Anwender ein Wert eingegeben werden

Luftdämpfung: Ist die Option Details in Bericht zeigen ausgewählt, so werden auf dem Bericht "Detaillierte Ergebnisse" die einzelnen Dämpfungswerte für die Oktavbänder ausgegeben. Diese Option lässt sich auch nachträglich über die Darstellungsoptionen dieses Berichts aktivieren.

Zuschlag für Höhenunterschied: Wenn die Fußpunkthöhe von Schall-Immissionsort und WEA sich um mehr als 60 m unterscheidet, erhält der WEA-Schallleistungspegel einen Zuschlag von 2 dB.

Tieffrequente Berechnung: siehe Finnland Tieffrequent.


Schall-Immissionsorte bei Verwendung der ISO 9613-2 Finnland

Für jeden Schall-Immissionsort muss ein Immissionsrichtwert angegeben werden. Umgebungsgeräusche spielen bei der Berechnung keine Rolle.

Die Immissionsrichtwerte für Normalfrequente Geräusche in Finnland wid geregelt über die Rechtsverordnung Statsrådets Förordning om riktvärden för utomhusbuller från vindkraftverk, 27/8-2015. Es gibt einen allgemeinen Immissionsrichtwert von 45 dB(A) von 7:00-22:00 Uhr und von 40 dB(A) von 22:00 bis 7:00 aus. In Nationalparks beträgt der Immissionsrichtwert ganztägig 40 dB(A).


Referenzen:

  1. Ympäristöhallinnon Ohjeita 2, 2014, Modellering av buller från vindkraftverk


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