Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen: Difference between revisions

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'''Interimsverfahren mit Oktavbändern:'''
'''Interimsverfahren mit Oktavbändern:'''


* Prüfen Sie im WEA-Katalog, ob für Ihren WEA-Typ Oktavbanddaten vorliegen. Es werden Oktavbanddaten für die Nabenhöhe der WEA (Spalte "Alle" gilt auch) sowie für 95% der Nennleistung ''oder'' eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe benötigt.
* Prüfen Sie im WEA-Katalog, ob für Ihren WEA-Typ Oktavbanddaten vorliegen. Es werden Oktavbanddaten für die Nabenhöhe der WEA (Spalte "Alle" gilt auch) sowie für 95% der Nennleistung ''oder'' eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe benötigt. Wenn in der Nabenhöhen-Spalte bei anderen Windgeschwindigkeiten höhere Emissionswerte vorliegen als bei den genannten (10m/s bzw. 95% Nennleistung), so muss dieser höhere Emissionswert als Oktavbanddaten vorliegen.
* Wenn nicht:
* Wenn nicht:
** Wenn Ihnen Daten vorliegen, [[WEA-Katalog#Bearbeiten_von_Schalldaten|ergänzen Sie diese]] im WEA-Katalog. Stellen Sie sicher, dass in Ihren WEA-Objekten der korrekte Schalldatensatz verwendet wird.
** Wenn Ihnen Daten vorliegen, [[WEA-Katalog#Bearbeiten_von_Schalldaten|ergänzen Sie diese]] im WEA-Katalog. Stellen Sie sicher, dass in Ihren WEA-Objekten der korrekte Schalldatensatz verwendet wird.

Revision as of 10:52, 30 June 2016

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Überblick

Das "Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen"[1] wurde im Mai 2015 veröffentlicht und basiert auf Erkenntnissen des LANUV NRW[2][3] zu Abweichungen der realen von den modellierten Immissionen von WEA.

Darauf aufbauend hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz einen Entwurf einer Neufassung der Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen erarbeitet, der die Erkenntnisse der Studie aufgreift und leicht adaptiert in eine behördliche Empfehlung umsetzt (im Folgenden: neues LAI-Verfahren).

Stand Anfang Februar 2016 erwartet die überwiegende Mehrheit der Immissionsschutzbehörden die Anwendung des bisherigen Verfahrens (ISO 9613-2 Deutschland); allerdings haben einige Behörden auch bereits die Anwendung des Interimsverfahrens oder des neuen LAI-Verfahrens verlangt.

EMD kann keine Auskunft zum aktuellen rechtlichen Status des Interimsverfahrens / des neuen LAI-Verfahrens geben.


Abweichend zum bisher in Deutschland üblichen Verfahren sieht das Interimsverfahren vor:

  • dass die Transmissionsberechnung auf Basis von Oktavband-Emissionsdaten der WEA durchgeführt wird (bisher: Summenpegel)
  • dass die Bodendämpfung pauschal -3 dB(A) beträgt, anstatt wie bisher das alternative Verfahren zur Bodendämpfung entsprechend DIN ISO 9613-2 in Ansatz zu bringen.

Das neue LAI-Verfahren sieht vor:

  • dass im Gegensatz zum Interimsverfahren wie bisher mit Summenpegel gerechnet wird, nicht mit Oktavbändern
  • dass die Bodendämpfung Agr auf 0 dB und DOmega auf +3 dB gesetzt wird - im Effekt entspricht dies dem Vorgehen des Interimsverfahrens bezüglich der Bodendämpfung.


Mit dem Interimsverfahren ergeben sich in den für WEA relevanten Entfernungen lautere Immissionen als nach dem bisherigen Verfahren. Die Zunahme der berechneten Immissionen steigt mit dem Abstand zur WEA:

Diese Darstellung betrifft einen spezifischen WEA-Typ / Nabenhöhe und kann nicht verallgemeinert werden.


Anwendung des Interimsverfahrens / des neuen LAI-Verfahrens in windPRO

Interimsverfahren mit Oktavbändern:

  • Prüfen Sie im WEA-Katalog, ob für Ihren WEA-Typ Oktavbanddaten vorliegen. Es werden Oktavbanddaten für die Nabenhöhe der WEA (Spalte "Alle" gilt auch) sowie für 95% der Nennleistung oder eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe benötigt. Wenn in der Nabenhöhen-Spalte bei anderen Windgeschwindigkeiten höhere Emissionswerte vorliegen als bei den genannten (10m/s bzw. 95% Nennleistung), so muss dieser höhere Emissionswert als Oktavbanddaten vorliegen.
  • Wenn nicht:
    • Wenn Ihnen Daten vorliegen, ergänzen Sie diese im WEA-Katalog. Stellen Sie sicher, dass in Ihren WEA-Objekten der korrekte Schalldatensatz verwendet wird.
    • Wenn Ihnen keine Daten vorliegen, wird windPRO während der Berechnung anbieten, ein generisches Oktavband zu erzeugen.


Beide Varianten (Interimsverfahren und neues LAI-Verfahren):

  • Starten Sie die Decibel-Berechnung. Wählen Sie als Schallberechnungs-Modell zunächst ISO 9613-2 Deutschland und wechseln Sie dann zu ISO 9613-2 Allgemein. Dadurch starten Sie in der folgenden Eingabemaske mit den Deutschland-Einstellungen, können diese aber modifizieren.
  • Ändern Sie die Einstellungen wie folgt:
    • (Nur bei Interimsverfahren):[x] Oktavbänder benötigt
    • Bodeneffekt (Agr): Keiner


Wenn in windPRO die Bodendämpfung ausgeschaltet wird, wird automatisch der Wert für die sogenannte Richtwirkungskorrektur, Dc, auf +3 dB(A) gesetzt, um der Reflexion am Boden Rechnung zu tragen. Dies ist derselbe Wert, der im Interimsverfahren bei Agr angesetzt wird, um dasselbe Ziel zu erreichen (dort dann, da es sich um einen Dämpfung handelt, negativ).


Anmerkungen