Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen

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Überblick

Das "Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen"[1] wurde im Mai 2015 veröffentlicht und basiert auf Erkenntnissen des LANUV NRW[2][3] zu Abweichungen der realen von den modellierten Immissionen von WEA.

Darauf aufbauend hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) einen Entwurf einer Neufassung der Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen erarbeitet, der die Erkenntnisse der Studie aufgreift und, zusammen mit weiteren neuen Ansätzen z.B. zum Thema der Schalldaten und der Unsicherheit, in eine behördliche Empfehlung umsetzt (im Folgenden: neue LAI-Empfehlung).

Im Herbst 2016 wurden von der LAI weitere Untersuchungen beauftragt, um die Erkenntnisse aus [3] zu untermauern. Auf der LAI-Sitzung im September 2017 wurde beschlossen, die neuen LAI-Hinweise der Umweltministerkonferenz zum Beschluss zu empfehlen. Wie dieser Beschluss in geltendes Recht umgesetzt wird, obliegt den Bundesländern.

EMD kann keine Auskunft zum aktuellen rechtlichen Status der neuen LAI-Empfehlung in einzelnen Bundesländern geben.

Abweichend zum bisher in Deutschland üblichen Berechnungsverfahren sieht das Interimsverfahren vor:

  • dass die Transmissionsberechnung auf Basis von Oktavband-Emissionsdaten der WEA durchgeführt wird (bisher: Summenpegel)
  • dass die Bodendämpfung pauschal -3 dB(A) beträgt, anstatt wie bisher das alternative Verfahren zur Bodendämpfung entsprechend DIN ISO 9613-2 in Ansatz zu bringen.


Mit dem Interimsverfahren ergeben sich in den für WEA relevanten Entfernungen lautere Immissionen als nach dem bisherigen Verfahren. Die Zunahme der berechneten Immissionen steigt mit dem Abstand zur WEA:

Diese Darstellung betrifft einen spezifischen WEA-Typ / Nabenhöhe in flachem Gelände und kann nicht verallgemeinert werden.


Anwendung des Interimsverfahrens in windPRO

Seit 7.10.2017 existiert eine Beta-Version eines Service Pack 3 für windPRO 3.1, die das Interimsverfahren inklusive des generischen LAI-Oktavbands für Altanlagen enthält [Downloadseite]. Nutzer mit einer gültigen Lizenz für windPRO 3.1 können dieses verwenden, wir weisen jedoch auf den Beta-Status hin. Ein Release-Termin für das Service Pack 3 steht noch nicht fest.


windPRO 3.1 SP2 und davor:

  • Prüfen Sie im WEA-Katalog, ob für Ihren WEA-Typ Oktavbanddaten vorliegen. Es werden Oktavbanddaten für die Nabenhöhe der WEA (Spalte "Alle" gilt auch) sowie für 95% der Nennleistung oder eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe benötigt. Wenn in der Nabenhöhen-Spalte bei anderen Windgeschwindigkeiten höhere Emissionswerte vorliegen als bei den genannten (10m/s bzw. 95% Nennleistung), so muss dieser höhere Emissionswert als Oktavbanddaten vorliegen.
  • Wenn nicht:
    • Wenn Ihnen Daten vorliegen, ergänzen Sie diese im WEA-Katalog. Stellen Sie sicher, dass in Ihren WEA-Objekten der korrekte Schalldatensatz verwendet wird.
    • Wenn Ihnen keine Daten vorliegen, wird windPRO während der Berechnung anbieten, ein generisches Oktavband zu erzeugen.
  • Starten Sie die Decibel-Berechnung. Wählen Sie als Schallberechnungs-Modell zunächst ISO 9613-2 Deutschland und wechseln Sie dann zu ISO 9613-2 Allgemein. Dadurch starten Sie in der folgenden Eingabemaske mit den Deutschland-Einstellungen, können diese aber modifizieren.
  • Ändern Sie die Einstellungen wie folgt:
    • [x] Oktavbänder benötigt
    • Bodeneffekt (Agr): Keiner


Wenn in windPRO die Bodendämpfung ausgeschaltet wird, wird automatisch der Wert für die sogenannte Richtwirkungskorrektur, Dc, auf +3 dB(A) gesetzt, um der Reflexion am Boden Rechnung zu tragen. Dies ist derselbe Wert, der im Interimsverfahren bei Agr angesetzt wird, um dasselbe Ziel zu erreichen (dort dann, da es sich um eine Dämpfung handelt, negativ).


Anmerkungen