ISO 9613-2 Deutschland (Interimsverfahren): Difference between revisions

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Die Windgeschwindigkeiten werden standardmäßig für '''Nabenhöhe''' angegeben. Die Einstellung '''10 m Höhe''' ist in windPRO ebenfalls zulässig, um mit alten WEA rechnen zu können, für die keine Schallwerte in Nabenhöhe verfügbar sind. Bitte sprechen Sie im Zweifelsfall mit der zuständigen Behörde ab, ob eine Berechnung mit Windgeschwindigkeiten in 10 m Höhe akzeptiert wird.


*'''Höchster Schallwert''' (Standardeinstellung): windPRO wählt den lautesten Schallwert (Emissionspegel) aus, der für die Nabenhöhe der WEA verfügbar ist, unabhängig von der Windgeschwindigkeit (bzw. 95% Nennleistung). Durch die unterschiedlich starke Dämpfung hoher und niedriger Frequenzen über die Entfernung kann ein Geräusch, das am Emissionsort lauter als ein anderes ist, theoretisch dennoch am Immissionsort eine geringere Immission verursachen.
*'''Höchster Schallwert''' (Standardeinstellung): windPRO wählt den lautesten Schallwert (Emissionspegel) aus, der für die Nabenhöhe der WEA verfügbar ist, unabhängig von der Windgeschwindigkeit (bzw. 95% Nennleistung). Durch die unterschiedlich starke Dämpfung hoher und niedriger Frequenzen über die Entfernung kann ein Geräusch, das am Emissionsort lauter als ein anderes ist, theoretisch dennoch am Immissionsort eine geringere Immission verursachen.
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*'''Höchster Schallwert am Rezeptor''': windPRO probiert an jedem Rezeptor den lautesten Emissionswert der WEA (wie vorherige Option) sowie zusätzlich alle weiteren Emmissionswerte, die bis maximal 1 dB darunter liegen, aus. Verwendet wird für die Berechnung dann den Emissionswert, der am Rezeptor zu den höchsten Immissionen führt.  
*'''Höchster Schallwert am Rezeptor''': windPRO probiert an jedem Rezeptor den lautesten Emissionswert der WEA (wie vorherige Option) sowie zusätzlich alle weiteren Emmissionswerte, die bis maximal 1 dB darunter liegen, aus. Verwendet wird für die Berechnung dann den Emissionswert, der am Rezeptor zu den höchsten Immissionen führt.  


*'''Lautester Wert bis 95% Nennleistung''': Vorwiegend aus Kompatibilitätsgründen verfügbar. Nach älteren Versionen der FGW TR 1 <ref>Fördergesellschaft Windenergie (FGW): Technische Richtlinien für Windenergieanlagen Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte; Bezug über http://wind-fgw.de</ref> wurden WEA nur bis 10 m/s in 10 m über Grund oder Erreichen von 95% der Nennleistung vermessen, je nachdem was früher erreicht wird..
*'''Lautester Wert bis 95% Nennleistung''': Vorwiegend aus Kompatibilitätsgründen verfügbar. Nach älteren Versionen der FGW TR 1 <ref>Fördergesellschaft Windenergie (FGW): Technische Richtlinien für Windenergieanlagen Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte; Bezug über http://wind-fgw.de</ref> wurden WEA nur bis 10 m/s in 10 m über Grund oder Erreichen von 95% der Nennleistung vermessen, je nachdem was früher erreicht wird.
 


'''Frequenz''' (nicht änderbar): Es werden stets Oktavbanddaten verwendet. Wenn keine Oktavbanddaten verfügbar sind, kann beim Start der Berechnung für die betreffenden Anlagen ein [[Generisches Oktavband]] verwendet werden.
'''Frequenz''' (nicht änderbar): Es werden stets Oktavbanddaten verwendet. Wenn keine Oktavbanddaten verfügbar sind, kann beim Start der Berechnung für die betreffenden Anlagen ein [[Generisches Oktavband]] verwendet werden.

Latest revision as of 11:24, 11 May 2024

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windPRO 3.1 SP2 und davor:

In windPRO 3.1 SP2 und Versionen davor ist das Interimsverfahren nicht implementiert. Es können mit den folgenden Einstellungen aber dennoch konforme Ergebnisse erzielt werden.

  • Prüfen Sie im WEA-Katalog, ob für Ihren WEA-Typ Oktavbanddaten vorliegen. Es werden Oktavbanddaten für die Nabenhöhe der WEA (Spalte "Alle" gilt auch) sowie für 95% der Nennleistung oder eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe benötigt. Wenn in der Nabenhöhen-Spalte bei anderen Windgeschwindigkeiten höhere Emissionswerte vorliegen als bei den genannten (10m/s bzw. 95% Nennleistung), so muss dieser höhere Emissionswert als Oktavbanddaten vorliegen.
  • Wenn nicht:
    • Wenn Ihnen Daten vorliegen, ergänzen Sie diese im WEA-Katalog. Stellen Sie sicher, dass in Ihren WEA-Objekten der korrekte Schalldatensatz verwendet wird.
    • Wenn Ihnen keine Daten vorliegen, wird windPRO während der Berechnung anbieten, ein generisches Oktavband zu erzeugen.
  • Starten Sie die Decibel-Berechnung. Wählen Sie als Schallberechnungs-Modell zunächst ISO 9613-2 Deutschland und wechseln Sie dann zu ISO 9613-2 Allgemein. Dadurch starten Sie in der folgenden Eingabemaske mit den Deutschland-Einstellungen, können diese aber modifizieren.
  • Ändern Sie die Einstellungen wie folgt:
    • [x] Oktavbänder benötigt
    • Bodeneffekt (Agr): Keiner


Wenn in windPRO die Bodendämpfung ausgeschaltet wird, wird automatisch der Wert für die sogenannte Richtwirkungskorrektur, Dc, auf +3 dB(A) gesetzt, um der Reflexion am Boden Rechnung zu tragen. Dies ist derselbe Wert, der im Interimsverfahren bei Agr angesetzt wird, um dasselbe Ziel zu erreichen (dort dann, da es sich um eine Dämpfung handelt, negativ).



Das "Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen"[1] wurde im Mai 2015 veröffentlicht und basiert auf Erkenntnissen des LANUV NRW[2][3] zu Abweichungen der realen von den modellierten Immissionen von WEA.

Darauf aufbauend hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) einen Entwurf einer Neufassung der Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen erarbeitet, der die Erkenntnisse der Studie aufgreift und, zusammen mit weiteren neuen Ansätzen z.B. zum Thema der Schalldaten und der Unsicherheit, in eine behördliche Empfehlung umsetzt (im Folgenden: neue LAI-Empfehlung).

Im Herbst 2016 wurden von der LAI weitere Untersuchungen beauftragt, um die Erkenntnisse aus [3] zu untermauern. Auf der LAI-Sitzung im September 2017 wurde beschlossen, die neuen LAI-Hinweise der Umweltministerkonferenz zum Beschluss zu empfehlen. Der Beschluss wurde in den Bundesländern in geltendes Recht umgesetzt.

Das Berechnungsmodell ISO 9613-2 Deutschland (Interimsverfahren) basiert auf dem ISO 9613-2-Modell, wobei die variablen Berechnungsparameter auf die Anforderungen nach den Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen zugeschnitten sind.

Mit dem Interimsverfahren ergeben sich in den für WEA relevanten Entfernungen lautere Immissionen als nach dem bisherigen Verfahren. Die Zunahme der berechneten Immissionen steigt mit dem Abstand zur WEA:

Diese Darstellung betrifft einen spezifischen WEA-Typ / Nabenhöhe in flachem Gelände und kann nicht verallgemeinert werden.


Berechnungseinstellungen

Wenn ISO 9613-2 Deutschland (Interimsverfahren) verwendet wird, können nur einige der Berechnungsparameter verändert werden. Die anderen Parameter sind durch die Berechnungsvorschrift vorgegeben und können nicht geändert werden. Standardmäßig werden diese nicht angezeigt, wenn die Checkbox Details anzeigen im unteren Teil des Fensters nicht gesetzt ist. Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Optionen finden Sie unter ISO 9613-2 Allgemein.


Windgeschwindigkeit:



Die Windgeschwindigkeiten werden standardmäßig für Nabenhöhe angegeben. Die Einstellung 10 m Höhe ist in windPRO ebenfalls zulässig, um mit alten WEA rechnen zu können, für die keine Schallwerte in Nabenhöhe verfügbar sind. Bitte sprechen Sie im Zweifelsfall mit der zuständigen Behörde ab, ob eine Berechnung mit Windgeschwindigkeiten in 10 m Höhe akzeptiert wird.

  • Höchster Schallwert (Standardeinstellung): windPRO wählt den lautesten Schallwert (Emissionspegel) aus, der für die Nabenhöhe der WEA verfügbar ist, unabhängig von der Windgeschwindigkeit (bzw. 95% Nennleistung). Durch die unterschiedlich starke Dämpfung hoher und niedriger Frequenzen über die Entfernung kann ein Geräusch, das am Emissionsort lauter als ein anderes ist, theoretisch dennoch am Immissionsort eine geringere Immission verursachen.
  • Höchster Schallwert am Rezeptor: windPRO probiert an jedem Rezeptor den lautesten Emissionswert der WEA (wie vorherige Option) sowie zusätzlich alle weiteren Emmissionswerte, die bis maximal 1 dB darunter liegen, aus. Verwendet wird für die Berechnung dann den Emissionswert, der am Rezeptor zu den höchsten Immissionen führt.
  • Lautester Wert bis 95% Nennleistung: Vorwiegend aus Kompatibilitätsgründen verfügbar. Nach älteren Versionen der FGW TR 1 [4] wurden WEA nur bis 10 m/s in 10 m über Grund oder Erreichen von 95% der Nennleistung vermessen, je nachdem was früher erreicht wird.


Frequenz (nicht änderbar): Es werden stets Oktavbanddaten verwendet. Wenn keine Oktavbanddaten verfügbar sind, kann beim Start der Berechnung für die betreffenden Anlagen ein Generisches Oktavband verwendet werden.

Bodendämpfung (nicht änderbar): Die Bodendämpfung wird beim Interimsverfahren auf einen pauschalen Wert von -3 dB(A) gesetzt.

Windrichtung: Der Meteorologische Koeffizient kann zwischen 0 und 5 dB(A) gewählt werden. Übliche Werte liegen zwischen 0 und 2 dB(A).

Höhe des Immissionsorts: Standardmäßig wird 5 m über Grund angenommen (Fenster im 1. OG), dieser Wert kann jedoch sowohl für die Gesamtberechnung als auch in den einzelnen Schall-Immmissionsort-Objekten angepasst werden.


Unsicherheitszuschlag

Hier kann gewählt werden, wie Unsicherheitszuschläge behandelt werden sollen.



- Unsicherheit auf Immission anwenden: Es kann ein pauschaler Unsicherheitszuschlag für das ganze Projekt angegeben werden, der an den einzelnen Immissionsorten auf den berechneten Beurteilungspegel aufgeschlagen und -falls gewählt- auch in den Isophonenkarten gezeigt wird.

  • Unsicherheitszuschlag in Schall-Immissionsort hat Vorrang: Wenn dies angekreuzt ist, werden individuelle Unsicherheitszuschläge, die direkt in einzelnen Immissionsorten angeben sind, priorisiert.

Die Angabe eines individuellen Zuschlags pro WEA ist direkt im WEA-Objekt oder im WEA-Katalog möglich. Welche Angabe priorisiert wird, wird hier in den Berechnungseinstellungen festgelegt.

- Unsicherheit auf Emission anwenden:

  • Unsicherheit in WEA-Objekt hat Vorrang vor WEA-Katalog
  • Immer Unsicherheit aus WEA-Katalog verwenden
  • ... dB(A) Unsicherheit für alle WEA: Hier kann ein Unsicherheitszuschlag eingegeben werden, der für jede WEA in der Berechnung verwendet wird. Das kann sinnvoll sein, wenn z.B. der komplette Park mit dem selben WEA-Typ bestückt ist.


Abweichung von Schallanforderung: Hier kann eine verlangte Unter- oder eine zulässige Überschreitung des Schallrichtwerts angegeben werden. Diese wird auf dem Hauptergebnis-Bericht in der Spalte Beurteilungspegel dokumentiert und die Beurteilung der Schallimmissionen entsprechend geändert.

Luftdämpfung: Die Luftdämpfungs-Parameter selbst können beim Interimsverfahren nicht modifiziert werden. Es kann jedoch aktiviert werden, dass die Luftdämpfung der einzelnen Oktavbänder auf den Berichten Detaillierte Ergebnisse ausgegeben wird (Häkchen bei Details in Bericht zeigen). Beachten Sie, dass dies die Anzahl an Seiten stark anwachsen lässt. Die Option zur Anzeige der Luftdämpfungsparameter kann auch in der Darstellungsoptionen des Berichts Detaillierte Ergebnisse aktiviert werden; dort kann auch eine Unterauswahl getroffen werden, wenn nicht für alle Immissionsorte detaillierte Ergebnisse benötigt werden.


Tageszeit



In Deutschland gelten für Tag- und Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) unterschiedliche Immissionsrichtwerte. Üblicherweise werden in Schallgutachten nur die Nachtrichtwerte nachgewiesen, da die Tagwerte in der Regel unkritisch sind. In den Schall-Immissionsort-Objekt können aber Richtwerte für unterschiedliche Zeiträume angegeben. Die Anwendung der Einstellungen unter Tageszeit wird hier erläutert.


Schallreflexionen: Wenn diese Option ausgewählt ist, so werden Hindernis-Objekte, bei denen die Option Für Schallreflexion nutzen markiert ist, in der DECIBEL-Berechnung berücksichtigt. Dadurch werden sekundäre Schallquellen, die sogenannten Spiegelschallquellen, in die Berechnung eingeführt. Siehe hierzu auch die separate Seite Schallreflexionen.


Schall-Immissionsorte bei Verwendung der ISO 9613-2 Deutschland (Interimsverfahren)

Die gesetzliche Grundlage für die Problematik 'Emission-Transmission-Immission' bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV, 1974, 1990). Bauliche Anlagen müssen von den Umwelt- bzw. Gewerbeämtern anhand der 'Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm' (kurz: TA-Lärm, 1998) auf ihre Verträglichkeit gegenüber der Umwelt und dem Menschen geprüft werden. Die Richtlinien für die Beurteilung der Lärmproblematik (und damit für die Bemessung und Bewertung) bilden die in Abb. 1 erwähnten Normen nach DIN und VDI und seit November 1998 zusätzlich die ISO 9613-2 (siehe oben). Die Immissionsschutzbehörde, als Teil des Umwelt- bzw. Gewerbeaufsichtsamtes, beurteilt die Lärmimmissionen baulicher Anlagen.

In der Baunutzungsverordnung[5] und der TA-Lärm[6] sind die Baugebietsarten nach einer Immissionsschutz-Rangfolge festgelegt. So gelten folgende Grenzwerte (Nacht / Tag):

Industriegebiet: 70 / 70 dB(A)
Kerngebiet, Dorf- und Mischgebiet: 45 / 60 dB(A)
Reines Wohngebiet: 35 / 50 dB(A)
Gewerbegebiet: 50 / 65 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet: 40 / 55 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt: 35 / 45 dB(A)

Häufig sind für WEA-Projekte im Außenbereich Grenzwerte von 45 dB (Mischgebiete) anzusetzen, dies kann jedoch regional unterschiedlich gehandhabt werden. Ob und in welcher Höhe Einzeltonzuschläge berücksichtigt oder Sicherheitsabschläge getroffen werden müssen, hängt von den lokalen und den in den Bundesländern geltenden Regelungen ab.


Referenzen

  1. Bezugsquelle Beschreibung Interimsverfahren: http://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nals/dokumentation-zur-schallausbreitung-interimsverfahren-zur-prognose-der-geraeuschimmissionen-von-windkraftanlagen-fassung-2015-05-1-85310
  2. LANUV NRW zur Schallproblematik: http://www.lanuv.nrw.de/umwelt/laerm/geraeusche/geraeuschquellen/windenergie-anlagen/
  3. 3.0 3.1 Studie Uppenkamp und Partner, auf der die Einschätzung des LANUV NRW basiert: http://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/geraeusche/pdf/14144611-2_Erweiterung_Hauptuntersuchung_20141111.pdf
  4. Fördergesellschaft Windenergie (FGW): Technische Richtlinien für Windenergieanlagen Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte; Bezug über http://wind-fgw.de
  5. Baunutzungsverordnung (BauNVO, 1990); https://de.wikipedia.org/wiki/Baunutzungsverordnung (letzte Prüfung: 24.03.2017)
  6. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm; https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_L%C3%A4rm (letzte Prüfung: 24.03.2017)


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Datengrundlage Schall-ImmissionsorteWEA-SchalldatenauswahlBearbeiten von Schalldaten im WEA-KatalogSchallmatrix
Liste der Schallmodelle ISO 9613-2 AllgemeinISO 9613-2 Deutschland (Interimsverfahren)ISO 9613-2 DeutschlandISO 9613-2 FinnlandISO 9613-2 FrankreichISO 9613-2 PolenISO 9613-2 Vereinigtes KönigreichDänemark 2019 (Englisch) ♦ Dänemark 2019 Tieffrequent (Englisch) ♦ Finnland TieffrequentNiederlande 2011 (Englisch) ♦ Norwegen 2012 (Englisch) ♦ Schweden 2009 (Englisch) ♦ Veraltete Schallmodelle
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