ISO 9613-2 Deutschland (Interimsverfahren)
Zur deutschen Hauptseite | Alle deutschsprachigen Seiten
(Hier klicken für Versionen vor windPRO 3.2)
windPRO 3.1 SP2 und davor:
In windPRO 3.1 SP2 und Versionen davor ist das Interimsverfahren nicht implementiert. Es können mit den folgenden Einstellungen aber dennoch konforme Ergebnisse erzielt werden.
- Prüfen Sie im WEA-Katalog, ob für Ihren WEA-Typ Oktavbanddaten vorliegen. Es werden Oktavbanddaten für die Nabenhöhe der WEA (Spalte "Alle" gilt auch) sowie für 95% der Nennleistung oder eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe benötigt. Wenn in der Nabenhöhen-Spalte bei anderen Windgeschwindigkeiten höhere Emissionswerte vorliegen als bei den genannten (10m/s bzw. 95% Nennleistung), so muss dieser höhere Emissionswert als Oktavbanddaten vorliegen.
- Wenn nicht:
- Wenn Ihnen Daten vorliegen, ergänzen Sie diese im WEA-Katalog. Stellen Sie sicher, dass in Ihren WEA-Objekten der korrekte Schalldatensatz verwendet wird.
- Wenn Ihnen keine Daten vorliegen, wird windPRO während der Berechnung anbieten, ein generisches Oktavband zu erzeugen.
- Starten Sie die Decibel-Berechnung. Wählen Sie als Schallberechnungs-Modell zunächst ISO 9613-2 Deutschland und wechseln Sie dann zu ISO 9613-2 Allgemein. Dadurch starten Sie in der folgenden Eingabemaske mit den Deutschland-Einstellungen, können diese aber modifizieren.
- Ändern Sie die Einstellungen wie folgt:
- [x] Oktavbänder benötigt
- Bodeneffekt (Agr): Keiner
Wenn in windPRO die Bodendämpfung ausgeschaltet wird, wird automatisch der Wert für die sogenannte Richtwirkungskorrektur, Dc, auf +3 dB(A) gesetzt, um der Reflexion am Boden Rechnung zu tragen. Dies ist derselbe Wert, der im Interimsverfahren bei Agr angesetzt wird, um dasselbe Ziel zu erreichen (dort dann, da es sich um eine Dämpfung handelt, negativ).
Das "Interimsverfahren zur Prognose der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen"[1] wurde im Mai 2015 veröffentlicht und basiert auf Erkenntnissen des LANUV NRW[2][3] zu Abweichungen der realen von den modellierten Immissionen von WEA.
Darauf aufbauend hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) einen Entwurf einer Neufassung der Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen erarbeitet, der die Erkenntnisse der Studie aufgreift und, zusammen mit weiteren neuen Ansätzen z.B. zum Thema der Schalldaten und der Unsicherheit, in eine behördliche Empfehlung umsetzt (im Folgenden: neue LAI-Empfehlung).
Im Herbst 2016 wurden von der LAI weitere Untersuchungen beauftragt, um die Erkenntnisse aus [3] zu untermauern. Auf der LAI-Sitzung im September 2017 wurde beschlossen, die neuen LAI-Hinweise der Umweltministerkonferenz zum Beschluss zu empfehlen. Der Beschluss wurde inzwischen in den Bundesländern weitgehend in geltendes Recht umgesetzt (Stand Ende 2019).
Das Berechnungsmodell ISO 9613-2 Deutschland (Interimsverfahren) basiert auf dem ISO 9613-2-Modell, wobei die variablen Berechnungsparameter auf die Anforderungen nach den Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen zugeschnitten sind.
Mit dem Interimsverfahren ergeben sich in den für WEA relevanten Entfernungen lautere Immissionen als nach dem bisherigen Verfahren. Die Zunahme der berechneten Immissionen steigt mit dem Abstand zur WEA:
Diese Darstellung betrifft einen spezifischen WEA-Typ / Nabenhöhe in flachem Gelände und kann nicht verallgemeinert werden.
Berechnungseinstellungen
Die Abbildung unten zeigt die Berechnungseinstellungen für die ISO 9613-2 Deutschland (Interimsverfahren). Nur die fett hervorgehobenen Optionen erlauben eine Eingabe von eigenen Werten. Die anderen Optionen können nicht geändert werden und erscheinen nur, wenn unten Details anzeigen ausgewählt ist.
Es werden stets Oktavbanddaten verwendet. Wenn keine Oktavbanddaten verfügbar sind, kann beim Start der Berechnung für die betreffenden Anlagen ein Generisches Oktavband verwendet werden.
Windgeschwindigkeit:
- Lautester Wert bis 95% Nennleistung (Standardeinstellung): Grundsätzlich gilt in Deutschland die Vorschrift, dass der lauteste, nach FGW TR 1[4] vermessene Schallwert verwendet werden soll. Laut FGW TR1 wird eine WEA bis zu einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m über Grund oder Erreichen von 95% der Nennleistung vermessen, je nachdem was früher erreicht wird.
- windPRO ermittelt zunächst, ob für die Nabenhöhe der verwendeten WEA Daten entweder für 10 m/s in 10 m Höhe oder für 95% der Nennleistung vorliegen. Nur wenn dies der Fall ist, kann windPRO davon ausgehen, dass der WEA-Typ FGW-konform vermessen ist. Von den Schallleistungspegeln bis 10 m/s in 10 m Höhe oder 95% Nennleistung wird dann der lauteste gewählt. Wenn für mehrere in Frage kommende Windgeschwindigkeiten Oktavbanddaten im WEA-Katalog vorliegen, berechnet windPRO daraus die jeweiligen Summenpegel, um zu entscheiden, bei welcher Windgeschwindigkeit der lauteste Wert erreicht wird. Auch wenn die Summenpegel in der Übersichtstabelle mit einer Nachkommastelle gleich aussehen, unterscheiden sie sich ungerundet in den weiteren Nachkommastellen und windPRO wählt zur Berechnung den lautesten Wert bis 95% der Nennleistung.
- Höchster Schallwert: windPRO wählt den lautesten Schallwert (Emissionspegel) aus, der für die Nabenhöhe der WEA verfügbar ist, unabhängig von der Windgeschwindigkeit (bzw. 95% Nennleistung). Durch die unterschiedlich starke Dämpfung hoher und niedriger Frequenzen über die Entfernung kann ein Geräusch, das am Emissionsort lauter als ein anderes ist, theoretisch dennoch am Immissionsort eine geringere Immission verursachen.
- Höchster Schallwert am Rezeptor: windPRO probiert an jedem Rezeptor den lautesten Emissionswert der WEA (wie vorherige Option) sowie zusätzlich alle weiteren Emmissionswerte, die bis maximal 1 dB darunter liegen, aus. Verwendet wird für die Berechnung dann den Emissionswert, der am Rezeptor zu den höchsten Immissionen führt.
Bodendämpfung (nicht änderbar): Die Bodendämpfung wird beim Interimsverfahren auf einen pauschalen Wert von -3 dB(A) gesetzt.
Meteorologischer Koeffizient C0: Der Meteorologische Koeffizient kann zwischen 0 und 5 dB(A) gewählt werden. Übliche Werte liegen zwischen 0 und 2 dB(A).
Höhe des Immissionsorts: Standardmäßig wird 5 m über Grund angenommen (Fenster im 1. OG), dieser Wert kann jedoch sowohl für die Gesamtberechnung als auch in den einzelnen Schall-Immmissionsort-Objekten angepasst werden.
Unsicherheitszuschlag
Hier kann gewählt werden, wie Unsicherheitszuschläge behandelt werden sollen.
- Unsicherheit auf Immission anwenden: Es kann ein pauschaler Unsicherheitszuschlag für das ganze Projekt angegeben werden, der an den einzelnen Immissionsorten auf den berechneten Beurteilungspegel aufgeschlagen und -falls gewählt- auch in den Isophonenkarten gezeigt wird.
- Unsicherheitszuschlag in Schall-Immissionsort hat Vorrang: Wenn dies angekreuzt ist, werden individuelle Unsicherheitszuschläge, die direkt in einzelnen Immissionsorten angeben sind, priorisiert.
Seit windPRO 3.5 ist die Eingabe eines individuellen Zuschlags pro WEA direkt im WEA-Objekt oder im WEA-Katalog möglich. Welche Angabe priorisiert wird, wird hier in den Berechnungseinstellungen festgelegt.
- Unsicherheit auf Emission anwenden:
- Unsicherheit in WEA-Objekt hat Vorrang vor WEA-Katalog
- Immer Unsicherheit aus WEA-Katalog verwenden
- ... dB(A) Unsicherheit für alle WEA: Hier kann ein Unsicherheitszuschlag eingegeben werden, der für jede WEA in der Berechnung verwendet wird. Das kann sinnvoll sein, wenn z.B. der komplette Park mit dem selben WEA-Typ bestückt ist.
Abweichung von Schallanforderung: Hier kann eine verlangte Unter- oder eine zulässige Überschreitung des Schallrichtwerts angegeben werden. Diese wird auf dem Hauptergebnis-Bericht in der Spalte Beurteilungspegel dokumentiert und die Beurteilung der Schallimmissionen entsprechend geändert.
Luftdämpfung: Die Luftdämpfungs-Parameter selbst können beim Interimsverfahren nicht modifiziert werden. Es kann jedoch aktiviert werden, dass die Luftdämpfung der einzelnen Oktavbänder auf den Berichten Detaillierte Ergebnisse ausgegeben wird (Häkchen bei Details in Bericht zeigen). Beachten Sie, dass dies die Anzahl an Seiten stark anwachsen lässt. Die Option zur Anzeige der Luftdämpfungsparameter kann auch in der Darstellungsoptionen des Berichts Detaillierte Ergebnisse aktiviert werden; dort kann auch eine Unterauswahl getroffen werden, wenn nicht für alle Immissionsorte detaillierte Ergebnisse benötigt werden.
Schallreflexionen: Wenn diese Option ausgewählt ist, so werden Hindernis-Objekte, bei denen die Option Für Schallreflexion nutzen markiert ist, in der DECIBEL-Berechnung berücksichtigt. Dadurch werden sekundäre Schallquellen, die sogenannten Spiegelschallquellen, in die Berechnung eingeführt. Siehe hierzu auch die separate Seite Schallreflexionen.
Schall-Immissionsorte bei Verwendung der ISO 9613-2 Deutschland (Interimsverfahren)
Die gesetzliche Grundlage für die Problematik 'Emission-Transmission-Immission' bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV, 1974, 1990). Bauliche Anlagen müssen von den Umwelt- bzw. Gewerbeämtern anhand der 'Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm' (kurz: TA-Lärm, 1998) auf ihre Verträglichkeit gegenüber der Umwelt und dem Menschen geprüft werden. Die Richtlinien für die Beurteilung der Lärmproblematik (und damit für die Bemessung und Bewertung) bilden die in Abb. 1 erwähnten Normen nach DIN und VDI und seit November 1998 zusätzlich die ISO 9613-2 (siehe oben). Die Immissionsschutzbehörde, als Teil des Umwelt- bzw. Gewerbeaufsichtsamtes, beurteilt die Lärmimmissionen baulicher Anlagen.
In der Baunutzungsverordnung[5] und der TA-Lärm[6] sind die Baugebietsarten nach einer Immissionsschutz-Rangfolge festgelegt. So gelten folgende Grenzwerte (nachts):
35 dB für reines Wohngebiet oder Kurgebiet 40 dB für allgemeines Wohngebiet (vorwiegend Wohnungen) 45 dB für Kern-, Misch- und Dorfgebiete ohne Überwiegen einer Nutzungsart 50 dB für Gewerbegebiet (vorwiegend gewerbliche Anlagen) 70 dB für Industriegebiet
In der Regel sind für WEA-Projekte im Außenbereich Grenzwerte von 45 dB (Mischgebiete) anzusetzen. Ob und in welcher Höhe Einzeltonzuschläge berücksichtigt oder Sicherheitsabschläge getroffen werden müssen, hängt von den lokalen und den in den Bundesländern geltenden Regelungen ab.
Referenzen
- ↑ Bezugsquelle Beschreibung Interimsverfahren: http://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/nals/dokumentation-zur-schallausbreitung-interimsverfahren-zur-prognose-der-geraeuschimmissionen-von-windkraftanlagen-fassung-2015-05-1-85310
- ↑ LANUV NRW zur Schallproblematik: http://www.lanuv.nrw.de/umwelt/laerm/geraeusche/geraeuschquellen/windenergie-anlagen/
- ↑ 3.0 3.1 Studie Uppenkamp und Partner, auf der die Einschätzung des LANUV NRW basiert: http://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/geraeusche/pdf/14144611-2_Erweiterung_Hauptuntersuchung_20141111.pdf
- ↑ Fördergesellschaft Windenergie (FGW): Technische Richtlinien für Windenergieanlagen Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte; Bezug über http://wind-fgw.de
- ↑ Baunutzungsverordnung (BauNVO, 1990); https://de.wikipedia.org/wiki/Baunutzungsverordnung (letzte Prüfung: 24.03.2017)
- ↑ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm; https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_L%C3%A4rm (letzte Prüfung: 24.03.2017)
Weitere Themen